Behauptung des Spiegels ist unwahr
Dem Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" waren die Umstände der Reise von Bischof Dr. Tebartz-van Elst und Generalvikar Dr. Kaspar seit Monaten bekannt. Die Behauptung in der aktuellen Ausgabe des Magazins, Bistums-Anwälte hätten erst vor einigen Tagen "umständlich" eingeräumt, "wie ihr Mandant doch ins Oberdeck gelangt war", ist unwahr.
Dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" war der korrekte Sachverhalt bereits in einem anwaltlichen Schreiben vom 05. April 2012, das mit Herrn Generalvikar Dr. Kaspar im Einzelnen abgestimmt war, an den Redakteur Martin U. Müller mitgeteilt worden. Dort heißt es wörtlich:
"(...) Bei allen Flügen in Europa reisen beide Herren nachweislich in der Economy-Class. Wegen des Langstreckenflugs und wegen vorausgegangener und sofort anschließender Terminverpflichtungen war für die Indienreise Business-Class zu einem Sondertarif gebucht worden. Aufgrund des Einsatzes von auf gesammelten Bonus-Meilen und einer Zuzahlung aus eigener Tasche konnte im konkreten Fall ein Upgrade erfolgen. Dritten gegenüber sind dadurch keinerlei Kosten entstanden. (...)"
Mindestens ein Mitarbeiter des Magazins war demnach bereits seit April 2012 umfassend und korrekt über die Einzelheiten zur jetzt kritisierten Indienreise informiert. Die Vorgänge um die Buchung und das ausschließlich mit privaten Bonus-Meilen und einer privat getätigten Aufzahlung erworbene Upgrade waren seit langem bekannt. Darüber hinaus war "Der Spiegel" mit Anwaltsschreiben vom 15. August 2012 nochmals auf das Schreiben vom 05. April 2012 hingewiesen und das Schreiben sogar nochmals beigefügt worden.