Brückenbauer und Glaubensbotschafter gesucht
Mitentscheiden und mitgestalten: „Pfarrgemeinderäte sind nicht Abnick- oder Beratungsgremien, sondern Entscheidungsgremien“, erklärt Judith Breunig die Bedeutung dieser Gremien, die im November im Bistum Limburg nach vier Jahren wieder neu gewählt werden. Die Referentin für Pfarrgemeinderäte im Synodalamt des Bistums Limburg ist zuständig für die Pfarrgemeinderatswahlen am 9. und 10. November und hofft auf viele Kandidaten und eine hohe Wahlbeteiligung. „Ich wünsche mir, dass die Katholiken vor Ort Ihre Entscheidungskompetenz ausschöpfen und Kirche vor Ort prägen,“ sagt Breunig. „Die Gremien haben mehr Gestaltungsspielraum, als ihnen oft bewusst ist."
550.000 wahlberechtigte Katholiken
Da der Termin für die Wahl nun bekannt gegeben ist, können offiziell Kandidaten vorgeschlagen werden. 550.000 der insgesamt 611.000 Katholiken im Bistum sind wahlberechtigt, nämlich alle Katholiken, die am Wahltag älter als 16 Jahre sind. Davon wählen alle Katholiken insgesamt 68 Pfarrgemeinderäte. 130.000 Katholiken gehören zusätzlich zu den Gemeinden der „Katholiken anderer Muttersprache“. Sie wählen neben ihrem Pfarrgemeinderat auch insgesamt 18 Gemeinderäte.
Pfarreien können mit „Stellenanzeigen“ suchen
Auf der Internetseite www.pfarrgemeinderatswahlen.de finden Pfarreien Plakate für die Kandidatensuche, die unter anderem wie Stellenanzeigen gestaltet sind: So werden beispielsweise „Visionärinnen und Visonäre“, „Brückenbauerinnen und Brückenbauer“ oder „Glaubensbotschafterinnen und Glaubensbotschafter“ gesucht. Geboten werden dabei die Chance, die Kirche in der Pfarrei mitzugestalten, eine lebendige Gemeinschaft zu erleben, eine fachliche Qualifizierung mit Fortbildungen und der Raum, die eigenen Talente und Charismen einzubringen. Mitzubringen sind unter anderem Träume und Ideen für Kirche, den Mut Neues zu wagen, Leidenschaft und Optimismus.
Kandidieren dürfen Katholiken ab 18 Jahren. Kandidaten müssen ihren Hauptwohnsitz in der entsprechenden Pfarrei haben und sie müssen gefirmt sein. Sie müssen ordnungsgemäß vorgeschlagen werden und schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Auch kann man sich selbst vorschlagen.
Infos und Kontakt
In vielen Pfarreien stehen jetzt Kandidatenboxen bereit. Formulare für Kandidatenvorschläge sind ebenfalls auf der Seite www.pfarrgemeinderatswahlen.de verfügbar. Erstmals gibt es zu dieser Wahl auch eine Broschüre zur Wahl in Leichter Sprache und eine Homepage in Leichter Sprache. Auch gibt es ein Video in Gebärdensprache zur Wahl: https://youtu.be/ticPKzNg7_I.
Weitere Informationen gibt es beim Synodalamt im Bischöflichen Ordinariat in Limburg. Unter der Telefonnummer 06431/295-474 oder unter der Mailadresse: synodalamt@ bistumlimburg .de.
Hintergrund: Der Pfarrgemeinderat
Im Bistum nehmen Bischof, Priester, Diakone und Laien ihre je unterschiedliche Verantwortung für die Sendung der Kirche gemeinsam in den synodalen Gremien wahr. Syn-odos (griech.) bedeutet gemeinsamer Weg. Gemeinsam beraten und entscheiden gewählte Vertreter der Pfarrei(en), des Bezirks, der Diözese mit dem jeweiligen kirchlichen Amtsträger (Pfarrer, Priesterlicher Leiter, Bezirksdekan, Bischof) über Fragen, die eines gemeinsamen Planens und Handelns bedürfen.
Seit mehr als 50 Jahren sind im Bistum die Ordnungen für den synodalen Dialog in der Synodalordnung zusammengefasst. In der Präambel der Synodalordnung heißt es dazu: "Diese Ordnung dient dem Ziel, dass Bischof, Priester, Diakone und Laien in synodalen Gremien einen gemeinsamen Weg suchen, um den Heilsauftrag Christi in der Kirche entsprechend den Anforderungen unserer Zeit zu erfüllen."