Anmeldefrist um ein Jahr verlängert
Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Stiftungsleistungen an Betroffene, die in der Vergangenheit als Kinder oder Jugendliche während der Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Seit 2017 gibt es in allen Bundesländern Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. „Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen errichtet, um möglichst viele Betroffene von Unrecht und Leid zu erreichen und ihnen das zu bieten, was sie im Namen trägt – Anerkennung und Hilfe“, sagt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx.
„Die Verlängerung der Anmeldefrist ist wichtig, da viele Betroffene den Weg zur Stiftung noch nicht gefunden haben“, so Bundesminister Hubertus Heil. „Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren haben oder noch Zeit brauchen, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung ihres Schicksals zu überwinden, sollen nicht ausgeschlossen bleiben.“
Für eine Anmeldung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So können sich Betroffene anmelden, die zwischen dem ersten und dem vollendeten 18. bzw. 21. Lebensjahr in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie im Zeitraum von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland (oder bis 1990 in der ehemaligen DDR) untergebracht waren. Genauere Informationen gibt es unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und beim Infotelefon der Stiftung unter 0800 221 2218.