Antragsformulare: Leistungen und Hilfen für Betroffene


Materielle und immaterielle Hilfen bringen zum Ausdruck, dass die Kirche das Leid und die Verwundungen anerkennt, die Menschen zugefügt wurden. Ausgangspunkt und Maßstab sind deshalb die konkreten Bedürfnisse der Betroffenen; ihre Traumatisierung soll so weit wie möglich behoben und in Bezug auf ihre Folgen gemildert werden.
Eine solche Leistung soll zunächst der Täter persönlich erbringen. Hilfsweise wird sie von der betroffenen kirchlichen Körperschaft gewährt, sofern der Täter nicht mehr belangt werden kann, nicht freiwillig leistet oder nicht leisten kann.
Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 24. November 2020 diese Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren wird zum 1. Januar 2021 starten.
- Antragsformular (zum Ausfüllen am PC)
bei abgeschlossenen Verfahren zur Anerkennung des Leids vor dem 1. Januar 2021
- Antragsformular (zum handschriftlichen Ausfüllen)
bei abgeschlossenen Verfahren zur Anerkennung des Leids vor dem 1. Januar 2021