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Domorgel wird aufwendig renoviert

Notwendige Maßnahme führt zu Einschränkungen im Dom
Domorgel wird aufwendig renoviert
Domorgel wird aufwendig renoviert

Hintergrund

Die Baulastverpflichtung des Landes Hessen für den Limburger Dom beruht auf einem Vertrag des Landes Hessen mit den Katholischen Bistümern in Hessen aus dem Jahr 1963. Die gleiche Regelung gilt für den Dom zu Fulda sowie – aufgrund eines Vertrags des Landes Hessen mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen von 1960 – für die Elisabethkirche und die Universitätskirche in Marburg. Auf der Ebene der Landesregierung werden die Baulastverpflichtungen für diese vier Kirchen, bei denen es sich um hessische Baudenkmäler allerhöchsten Ranges handelt, im Hessischen Kultusministerium betreut.

Das Kultusministerium ist für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständig. Alle übrigen ehemaligen Baulastverpflichtungen des Landes Hessen an kirchlichen Gebäuden sind seit 1960 bzw. 1963 abgelöst.

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Bistum Limburg

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