Gottesdienste in Corona-Zeiten


Unter Auflagen können im Bistum Limburg Gottesdienste gefeiert werden. Was das genau bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
ALLGEMEINES
Sind Gottesdienste durch verschärfte Corona-Regeln von Kommunen oder Landkreisen betroffen?
Nein. Die mancherorts vorgenommene Beschränkung von Höchstzahlen im öffentlichen Raum oder für private Feiern haben keine Auswirkung auf die Gottesdienste, für die ja die Hygienekonzepte gemäß der entsprechenden Dienstanweisung gilt.
Werden die Kirchen im Winter beheizt?
Das Bistum Limburg hat auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens den Kirchengemeinden eine Empfehlung zur Verfügung gestellt, in welchem Rahmen eine Heizung von Kirchen erfolgen kann. Demnach soll rechtzeitig vor den Gottesdiensten die Heizung abgestellt werden, um Luftverwirbelungen auszuschließen. Eine Grundtemperatur ist gewährleistet.
Wie erfahre ich, wann in meiner Pfarrei Gottesdienste stattfinden?
Zunächst empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite der Pfarrei. Wenn das nicht möglich ist, hilft ein Anruf im Pfarrbüro. Vielerorts wird es sicherlich auch Hinweise in den Mitteilungsblättern und Zeitungen geben.
Was ist, wenn in meiner Pfarrei bestimmte Hygienevorschriften (noch) nicht erfüllt werden können?
Wenn die Pfarreien die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften nicht garantieren können, kann dort solange kein öffentlicher Gottesdienst gefeiert werden, bis sie erfüllt sind. Zudem kann es pastorale Gründe geben, die eine Feier von öffentlichen Gottesdiensten zurzeit noch nicht angeraten sein lassen. Die Entscheidung, ob Gottesdienste gefeiert werden, trifft das Pastoralteam gemeinsam mit Pfarrgemeinderäten. (Bitte informieren Sie sich in Ihrer Pfarrei).
Gibt es auch wieder Werktagsgottesdienste?
Auch Werktags können Gottesdienste gefeiert werden. Voraussetzung ist, dass die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden können. Zudem kann es pastorale Gründe geben, die eine Feier von öffentlichen Gottesdiensten an Werktagen nicht zulassen. Die Entscheidung, ob Gottesdienste an den Werktagen gefeiert werden, trifft das Pastoralteam gemeinsam mit Pfarrgemeinderäten. (Bitte informieren Sie sich in Ihrer Pfarrei).
Gibt es weiterhin Live-Streams?
Da nicht alle Gläubigen an Gottesdiensten teilnehmen können, bitten Bischof und Generalvikar darum, die Online-Angebote, wenn möglich, weiter anzubieten. Ob das möglich ist, entscheiden die Pfarreien selbstständig. Die Streams aus der Kapelle des Bischofshauses und aus dem Limburger Dom gehen zunächst bis Weihnachten 2020 weiter.
Gibt es Unterschiede zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz?
Die Dienstanweisung des Generalvikars gilt für das gesamte Bistum. Es bestehen aber zum Teil Unterschiede zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz. Das Abstandsgebot von 1,5 Meter gilt in beiden Bundesländern. Auch das Tragen des Mund-Nase-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes gilt seit dem 2. November in beiden Bundesländern. Die in der Liturgie unmittelbar Mitwirkenden und Tätigen wie Zelebrant, Gottesdienstleiter/in, Lektor/in, Kantor/in, Sänger/innen sind von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des unmittelbaren Ausübens ihres Dienstes befreit.
Finden öffentliche Gottesdienste in Niederlassungen von Ordensgemeinschaften statt?
Auch in Ordensgemeinschaften dürfen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten.
Unter welchen Bedingungen können Requien bzw. Trauergottesdienste stattfinden?
Auch hier gelten die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften. Bei Feiern auf dem Friedhof sind die Vorgaben des zuständigen Ordnungsamtes zu beachten. Bei Beerdigungen, Requien und Trauergottesdiensten gilt, dass die Feiern gemäß den vorliegenden Mindestanforderungen stattfinden können – also unter Berücksichtigung der jeweiligen, vom Kirchenraum abhängigen, Höchstzahl an Mitfeiernden. In Rheinland-Pfalz muss bei Bestattungen jeder Person eine Fläche vom 10m² zur Verfügung stehen.
Sind Wallfahrten erlaubt?
Persönliche Wallfahrten zu den Wallfahrtsorten im Bistum sind möglich. Große Gottesdienste und Prozessionen kann es jedoch weiterhin nicht geben.
Sind Open-Air-Gottesdienste erlaubt?
Open-Air-Gottesdienste sind erlaubt. Für sie gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie für Gottesdienste in Kirchenräumen – also Namensdokumentation, Abstandsregeln, Hygienevorschriften usw.
FEIERTAGE/FESTE
Wie kann Weihnachten gefeiert werden?
Auf der Seite stillenacht.bistumlimburg.de finden sich zahlreiche Anregungen und Konzeptentwürfe für zusätzliche Möglichkeiten, die Advent- und Weihnachtszeit zu gestalten. Insbesondere Feiern „an anderen Orten“ bieten viele Möglichkeiten für Angebote.
SAKRAMENTE
Finden die Firmgottesdienste statt?
Die Feier der Firmung als gemeinsamer Firmgottesdienst aller Firmbewerber ist bis auf Weiteres nicht möglich. Das Sakrament sollte in einem Gottesdienst (mit Blick auf die zeitintensiven Hygieneregeln) an maximal zehn Firmbewerber/innen gespendet werden. Auf Antrag erhalten die Pfarrer dazu die Firmvollmacht.
Kann man wieder beichten gehen, wenn ja, wie läuft das ab?
Beichten waren immer möglich. Die Seelsorger müssen die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften einhalten. Die Spendung des Bußsakraments sowie Rekonziliationen, Konversionen und Eingliederungen in die Kirche/Erwachsenentaufen sind unter Berücksichtigung der in diesem Schreiben aufgeführten allgemeinen Anforderungen möglich.
ANMELDUNG ZU GOTTESDIENSTEN
Warum muss ich mich zu einem Gottesdienst anmelden?
Um die Abstandsregeln innerhalb des Kirchenraumes einhalten zu können (was Voraussetzung ist für die behördliche Genehmigung), kann logischerweise nur eine bestimmte Anzahl von Menschen dort zusammenkommen. Um nicht an der Kirchentür abgewiesen zu werden, ist eine vorherige Anfrage (d.h. „Anmeldung“) Voraussetzung zur Mitfeier. In den Pfarrbüros werden entsprechende Listen geführt und gemäß den Datenschutzvorgaben verwahrt (in Hessen für maximal drei Wochen, in Rheinland-Pfalz für maximal vier Wochen). Im Bedarfsfall wird das Gesundheitsamt diese Listen anfordern, um Infektionsketten zu rekonstruieren.
Wie kann ich mich zu einem Gottesdienst anmelden?
Das Anmeldeverfahren organisieren die Pfarreien. In vielen Fällen wird dies telefonisch im Pfarrbüro gehen. Es gibt aber auch mancherorts kostenlose Online-Tools.
Wie bekomme ich Bescheid, ob ich an einem Gottesdienst teilnehmen darf oder nicht?
Das wird höchstwahrscheinlich direkt bei der Anmeldung erfolgen.
Werden bei einem großen Bedarf mehr Gottesdienste ermöglicht?
Ob bei großem Bedarf mehr Gottesdienste gefeiert werden, entscheiden die Pfarreien selbstständig.
Gibt es einen Ordnungsdienst? Welche Rechte haben Ordnungsdienste?
Die Pfarreien müssen Ordnungsdienste organisieren. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hygienevorschriften und vor allem die Abstandsregelungen eingehalten werden. Die Ordner können Gläubigen, die augenscheinlich Atemwegserkrankungen, Erkältungen oder Fieber haben, die Mitfeier verweigern – ebenso denjenigen, die sich nicht vorher angemeldet haben und nun die zulässige Höchstzahl überschreiten würden.
Wann sollte ich nicht in den Gottesdienst gehen?
Menschen mit Erkältung, Fieber, Atemwegserkrankungen sollten sich und ihre Mitmenschen schützen. Abstand ist derzeit das Gebot der Nächstenliebe. Zudem wird Risikogruppen die Mitfeier nicht empfohlen.
ABLAUF DER GOTTESDIENSTE
Muss ich während des Gottesdienstes Handschuhe und Maske tragen?
In Hessen und Rheinland-Pfalz müssen Sie für die ganze Zeit des Aufenthalts in der Kirche eine Mund-Nasen-Maske tragen.
Muss ich während des Gottesdienstes auch Abstand zu meiner Familie halten?
Nein. Familien und häusliche Gemeinschaften können zusammensitzen. Sie müssen jedoch 1,5 Meter Abstand zu anderen Gottesdienstbesuchern halten.
Werden Gottesdienste in ihren Abläufen gekürzt?
Die Pfarreien sind eingeladen, die Gottesdienste kurz und würdig zu feiern. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Seelsorgerinnen und Seelsorgern.
Gibt es Messdiener, Lektor, Kantor, Organist, Kommunionhelfer?
Ja. Alle Beteiligten müssen die Abstandsregeln und Hygienevorschriften beachten.
Gibt es eine (Mund-)Kommunion?
Die Mundkommunion kann in der Coronazeit nicht gespendet werden. Der Kommunionempfang erfolgt mit ausreichend Abstand und so, dass der Kommunionspender den Kommunionempfänger nicht berührt.
Wie werden Hygienestandards bei der Austeilung der Kommunion eingehalten?
Die Kommunionspender tragen Mund-Nasen-Schutz. Sie desinfizieren sich unmittelbar vor der Kommunionspendung die Hände und halten Abstand.
Werden Kinder, die noch nicht kommunizieren, gesegnet?
Ein Segen wird gespendet, ohne die Kinder zu berühren.
Gibt es Gesang im Gottesdienst?
In Absprache mit den Bundesländern ist derzeit keinerlei Gemeindegesang möglich – auch nicht im Freien, unabhängig vom Abstand zueinander. Das gleiche gilt nun auch für Werktagsmessen.
Kann ich mir Gesangbücher ausleihen?
Sie sollten ein eigenes Gotteslob für das persönliche oder gemeinsame Gebet mitbringen.
Können einzelne Personen im Gottesdienst singen?
Der Priester, Kantor oder wenige Musiker, die Abstand halten, können die Liturgien musikalisch gestalten. Der Gemeindegesang entfällt jedoch.
Gibt es Weihwasser?
Es gibt in vielen Kirchen Weihwasser. Jedoch nicht in den Weihwasserbecken, sondern in verschlossenen Flaschen zum Mitnehmen nach Hause.
Gibt es Kollekten?
Es gibt Kollekten. Allerdings stehen die Kollektenkörbe am Ausgang der Kirchen.
Welche Regeln gelten in der Sakristei?
Wer nicht unbedingt in die Sakristei muss, soll sie nicht betreten. Die Gottesdienstvorbereitung muss so organisiert werden, dass der Abstand eingehalten werden kann.