Für die MHG-Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche sind im Bistum Limburg mehr als 620 Personalakten von Priestern, ständigen Diakonen und Ordensgeistlichen mit Gestellungsverträgen untersucht worden, die zwischen Anfang 2000 und Ende 2015 eine Funktion in der Diözese ausübten oder sich im Ruhestand befanden. Mit Blick auf die Studie sind 85 Fälle sexuellem Missbrauchs im Bereich der Diözese und 49 Täter bekannt.
Nach der Veröffentlichung der Studie hat ein weiterer Betroffener beim Erzbistum Bamberg sexuellen Missbrauch durch einen Priester des Bistums Limburg bekannt gemacht. In diesem Fall läuft zurzeit das kirchenrechtliche Strafverfahren. Es gibt seit der Veröffentlichung Vorwürfe gegen zwei weitere Priester, die verstorben sind, und Vorwürfe gegen einen Priester im Ruhestand, die sich allerdings nicht klären lassen. Außerhalb des Erfassungszeitraums der Studie befindet sich auch der Fall eines ständigen Diakons, der in Besitz kinderpornografischen Materials war. Gegen ihn ist ein kirchenrechtliches Strafverfahren geführt worden, nachdem ein staatliches Ermittlungsverfahren mit dem Erlass eines Strafbefehls und der Zahlung von 12.000 Euro beendet wurde.
Im Bistum Limburg wurden bisher 176.000 Euro an materiellen Hilfen in Anerkennung des Leids gezahlt. Zudem zahlte die Diözese mehr als 60.000 Euro an Therapien und sonstigen Hilfen. Die höchste Zahlung als Leistung zur Anerkennung des Leids waren 15.000 Euro. Die niedrigste Einzelfall-Leistung lag bei 2.000 Euro. Bislang wurden 39 Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt.
Für die Auszahlung dieser Leistungen gelten die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Für die Zahlung der Leistungen werden keine Kirchensteuereinnahmen verwendet. Die Finanzierung erfolgt aus Rücklagen eines Sondervermögens des Bistums, des sogenannten Bistumsdotationsfonds.
Die Anträge auf materielle Hilfen in Anerkennung des Leids werden von den Diözesen an eine zentrale Stelle innerhalb der Bischofskonferenz in Bonn weitergeleitet und dort mit Blick auf die geltenden Richtlinien beraten. Jede Diözese hat zudem die Möglichkeit Opfern über diese Zahlungen hinaus finanziell zu helfen und sie dabei zu unterstützen, das Leid, das ihnen wiederfahren ist, zu verarbeiten. Dafür wurden im Bistum 60.000 Euro gezahlt. Diese Mittel wurden verwendet für Therapien, für medizinische Beratungen, Coachings, Fahrtkosten und vieles mehr. Dabei handelte es sich immer um Einzelfallbetrachtungen.