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Neues Anerkennungsverfahren für Betroffene

Unabhängige Kommission nimmt ihre Arbeit auf
Neues Anerkennungsverfahren für Betroffene
Neues Anerkennungsverfahren für Betroffene

Hintergrund

Das neue Verfahren zur Anerkennung des Leids gliedert sich in fünf Schritte:
1.    Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, wenden sich an die unabhängigen Ansprechpersonen einer (Erz-)Diözese. 
2.    Die unabhängigen Ansprechpersonen führen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen. 
3.    Der Antrag wird von der Ansprechperson oder der Diözese an die UKA weitergeleitet. 
4.    Die UKA legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. 
5.    Die Geschäftsstelle der UKA informiert die betroffene Person sowie die zuständige Diözese und zahlt die festgelegte Summe direkt aus. 

Hinweise:
Die neue Verfahrensordnung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.dbk.de auf der Themenseite Sexueller Missbrauch.
Die Formulare für das neue Verfahren stehen ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls dort bereit.

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Bistum Limburg

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