Aktuelle Information (Stand 16. Mai 2022)
Die aktuellen Dienstanweisungen des Generalvikars.
Dienstanweisung für die Pfarreien (Stand: 31. Mai 2022)
Dienstanweisung für das Bischöfliche Ordinariat und dessen Außenstellen (Stand: 31. März 2022)
Hygiene/ Gesundheitsschutz
Handreichungen:
GFB Gefährdungsbeurteilungen
Meldepflichten
Nur sofern eine Infektion in zeitlichem Zusammenhang mit einer an Corona erkrankten Person im beruflichen Umfeld besteht und damit ein mögliches Unfallgeschehen vorliegt, sind durch einen PCR-Test oder einen Arzt bestätigte Corona-Fälle unter meldung-corona@bistumlimburg.de mitzuteilen. Bei Fällen im Bereich von Kinder-tagesstätten ist diese Meldung an meldung-corona-kita@bistumlimburg.de zu senden.
(Dienstanweisung des Generalvikar für die Pfarreien vom 31. Mai 2022)
Checkliste GFB Mutterschutz - Corona - Kinderbetreuung
Meldung eines Verdachtsfalls an den Arbeitsstab Corona
Hinweise zur Meldung eines Verdachtsfalls an den Arbeitsstab Corona
Masken/Mund-Nasen-Schutz (MNS):
Als Basisschutzmaßnahmen werden folgende Hygieneregeln empfohlen:
- Abstand halten (mind. 1,5m)
- Handhygiene (Hände gründlich waschen, Verzicht auf Händeschütteln)
- Tragen einer Maske in Situationen, wo der Abstand dauerhaft nicht eingehalten werden kann (medizinische Maske oder Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95)
- regelmäßige Lüftung von Innenräumen
(Dienstanweisung des Generalvikars für die Pfarreien vom 31. Mai 2022)
Reinigung:
„[…] Bei Flächen [ist] keine Desinfektion, sondern lediglich eine Reinigung erforderlich. Es sollte keine Sprühdesinfektion erfolgen, sondern das Wischverfahren angewendet werden. Die fachliche Umsetzung der Reinigungs- und Hygienepläne ist von den Verantwortlichen mit den Reinigungsunternehmen abzustimmen. Die Umsetzung der Reinigungs- und Hygienepläne in den Einrichtungen durch Reinigungsfirmen soll durch die Verantwortlichen stichprobenartig kontrolliert werden. Gesondert sind die Teeküchen und die Essenszubereitung in den Blick zu nehmen.“ (Rundschreiben Nr. 18, 23.04.2020)
Liturgisches
Gottesdienste:
Für die Feier von Gottesdiensten bestehen keine besonderen Einschränkungen mehr.
(Dienstanweisung des Generalvikars für die Pfarreien vom 31. Mai 2022)
Veranstaltungen
Veranstaltungen:
Nachstehende Basisschutzmaßnahmen sind als Empfehlung anzusehen, um Ansteckungen möglichst zu vermeiden:
- Abstand halten (mind. 1,5m);
- Handhygiene (Hände gründlich waschen, Verzicht auf Händeschütteln);
- Tragen einer Maske in Situationen, wo der Abstand dauerhaft nicht eingehalten werden kann (medizinische Maske oder Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95);
- regelmäßige Lüftung von Innenräumen
(Dienstanweisung des Generalvikars für die Pfarreien vom 31. Mai 2022)
Kommunikationsmöglichkeiten
Pfarrbüros:
Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung und/oder positivem Schnelltest dürfen den Arbeitsplatz nicht aufsuchen. Dies gilt ebenso für Besucher/-innen von Veranstaltungen und Einrichtungen der Pfarreien.
(Dienstanweisung des Generalvikars für die Pfarreien vom 31. Mai 2022)
Meldepflichten:
Nur insofern eine Infektion in zeitlichem Zusammenhang mit einer an Corona erkrankten Person im beruflichen Umfeld besteht und damit ein mögliches Unfallgeschehen vorliegt, sind durch einen PCR-Test oder einen Arzt bestätigte Corona-Fälle unter meldung-corona@ bistumlimburg .de mitzuteilen. Bei Fällen im Bereich von Kindertagesstätten ist diese Meldung an meldung-corona-kita@ bistumlimburg .de zu senden.
(Dienstanweisung des Generalvikars für die Pfarreien vom 31. Mai 2022)
Telefon- und Videokonferenzen
Für Telefon- und Videokonferenzen können Webex oder Zoom genutzt werden. Auf die notwendige Einbeziehung der Mitarbeitervertretung wird verwiesen.“
Die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene Corona-Warn-App kann auf freiwilliger Basis auch auf Dienstgeräten installiert werden.
(Dienstanweisung des Generalvikars für die Pfarreien vom 31. Mai 2022)
Die Mitglieder des Arbeitsstabs Corona
Der Arbeitsstab Corona hat angesichts der gegenwärtigen Pandemie-Lage seine Arbeit beendet. Aufgrund des Wegfalls von Beschränkungen sind die Anfragen an den Arbeitsstab Corona deutlich zurückgegangen. Die bisherige Mailadresse des Arbeitsstabes für Anfragen wird daher nicht mehr bedient. Aufkommende Fragestellungen sind mit den jeweils Verantwortlichen vor Ort zu klären. Sollte sich die Pandemie-Lage grundlegend ändern und Handlungsbedarf bestehen, wird ein entsprechender Arbeitsstab neu gebildet.