Verfahrensablauf
Sexueller Missbrauch ist eine Straftat und bedeutet ein Verbrechen an der Würde des Menschen. Betroffene sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich des Bistums Limburg bei kirchlichen Rechtsträgern tätig sind (also z.B. bei Pfarreien, Jugendgruppen/-kirchen, Kindergärten, Schulen, etc.) können sich an die vom Bistum Limburg Beauftragten Ansprechpersonen bei Missbrauchsverdacht wenden.
Dabei ist es vorab wichtig zu wissen, dass aktuell in den Ordnungen des Bistums aufgrund der zugrunde liegenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz festgeschrieben ist, dass die sowohl die Beauftragten Ansprechpersonen als auch die Mitarbeitenden des Bistums die Meldung an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden weitergeben müssen. Dadurch wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet, sofern nicht sogenannte „Verfahrenshindernisse“ vorliegen, wenn also beispielsweise eine Tat verjährt ist oder der Täter/die Täterin verstorben ist. Das ist bei unabhängigen Beratungsstellen nicht der Fall. Eine Liste mit entsprechenden Beratungsstellen ist hier zu finden.
Die Grundlage für den Verfahrensablauf im Bistum Limburg bei Eingang einer Meldung wegen sexualisierter Gewalt bildet die sogenannte Interventionsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Ansprechpersonen sichern beim Erstkontakt die Informationen, in der Regel geschieht dies durch ein Protokoll des Erstgespräches, das nach anschließender Freigabe durch die betroffene Person an den Generalvikar weitergegeben wird. Die Beauftragten Ansprechpersonen bei Missbrauchsverdacht stehen den Betroffenen während des gesamten Verfahrens zur Seite.
Die Meldung wird an den Interventionsbeauftragten, das ist zurzeit der Leiter der Abteilung kirchliches Recht, weitergeleitet, der das weitere Vorgehen koordiniert. Außerdem wird ein sogenannter Interventionskreis einberufen, der sich mit dem Vorgang beschäftigt und dessen Vorsitz der Generalvikar hat. Der Interventionskreis beschäftigt sich auch mit der Frage der Konsequenzen für den Täter oder die Täterin und leitet eine Untersuchung ein.
Neben dem Interventionskreis gibt es ein weiteres Gremium, den sogenannten Beraterstab. Dazu gehören neben den Mitgliedern des Interventionskreises weitere, auch externe Fachleute, die zu einzelnen Fällen herangezogen werden, wenn dort spezielle fachliche Expertise oder Beratung notwendig ist. Außerdem trifft sich der Beraterstab regelmäßig, um das Vorgehen des Bistums bei Aufklärung und Prävention zu reflektieren.
Für Betroffene im Bistum gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf sogenannte „Anerkennung des Leids“ zu stellen. Dieser ist unter Anträge, Leistungen und Hilfe zu finden. Beim Ausfüllen und Fragen zu einem solchen Antrag helfen ebenfalls die Beaufragten Ansprechpersonen. Sie können auch Informationen zu weiteren Hilfen oder Leistungen geben.