23.07.2015
Bistum befindet sich in Gesprächen
LIMBURG. - Zur aktuellen Berichterstattung in deutschen Medien erklärt Stephan Schnelle, Pressesprecher des Bistums Limburg:
"Weihbischof Manfred Grothe ist vom Heiligen Vater zum Apostolischen Administrator im Bistum Limburg ernannt worden. Die im Prüfbericht - der unter der Leitung von Weihbischof Grothe erstellt wurde - aufgeworfenen Fragestellungen wurden von der Bistumsleitung aufgearbeitet", betont Schnelle. Die zuständigen Kongregationen im Vatikan seien genau über den Fortgang dieses Prozesses informiert. "Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe und auf welchem Wege Forderungen gegenüber dem emeritierten Bischof erhoben werden, kann nur im Einvernehmen mit dem Vatikan erfolgen. Grundsätzlich ist bei Rechtsakten gegen einen Bischof der Heilige Stuhl zuständig."
Der Apostolische Administrator hat den emeritierten Bischof nicht im Vatikan angezeigt. "Der Apostolische Administrator hat mehrfach, zuletzt im April 2015, in Gesprächen im Vatikan die kirchenrechtlichen Fragestellungen sowie die Frage nach einer materiellen Wiedergutmachung vorgebracht. Für den Herbst ist eine weitere Begegnung zu dieser Thematik geplant", erklärt Schnelle. Die komplexen Sachverhalte werden zurzeit sorgfältig geprüft.
Zu der in den Medien genannten Höhe der Schadensersatzforderung von 3, 9 Millionen Euro sagt Schnelle: "Aus den Abschlüssen des Bischöflichen Stuhls für die Jahre 2012 und 2013 wird deutlich, dass das Bistum 3,9 Mio. Euro der angefallenen Herstellungskosten für das Bischofshaus außerplanmäßig abgeschrieben hat. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ein Schaden in eben dieser Höhe entstanden ist. Bereits im April haben wir deutlich gemacht, dass das Bistum diesem Sachverhalt konsequent begegnet." Soweit durch ungerechtfertigte Abrechnungen von Planungsbeteiligten zu hohe Zahlungen geleistet wurden, würden diese zurückgefordert, so Schnelle. "Den übrigen Forderungen wird im Rahmen der üblichen und vorgegebenen Regelungen nachgegangen. Das Bistum befindet sich hierzu bereits in Gesprächen."
Auch zu der bestehenden Ruhestandsregelung äußerte sich Schnelle: "Mit dem emeritierten Bischof ist für die Zeit der Emeritierung eine Ruhestandsregelung getroffen worden. Diese Ruhestandsregelung sieht eine Anpassung vor, wenn eine neue Lohnzahlung erfolgt. Die Bistumsleitung ist auch dazu mit dem Vatikan im Gespräch. Zurzeit gilt die getroffene Ruhestandsregelung."