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LIMBURG, 19.02.2016

Gesucht: Ein neuer Bischof

Limburger Domkapitel hat Vorschlagsliste für den Heiligen Stuhl erstellt.

Das Limburger Domkapitel hat seine Liste mit Vorschlägen für den neuen Bischof von Limburg erstellt. Der Brief mit der Kandidatenliste für den Heiligen Stuhl ist an den Apostolischen Nuntius in Berlin geschickt worden. Zuvor hatte der Nuntius das Domkapitel in einem Brief um diese Kandidatenliste gebeten. Damit hat nun das reguläre Verfahren zur Bischofsfindung in Limburg begonnen.

Das Domkapitel hat sich intensiv auf die anstehenden Aufgaben vorbereitet und konnte daher zügig die Kandidatenliste an den Nuntius übermitteln. Beim Erstellen der Liste waren die Anregungen und Vorschläge aus dem Bistum im Blick. Im September 2015 hatte Domdekan Geis die Mitglieder des ehemaligen Priesterrates, des Diözesansynodalrates sowie der Plenarkonferenz schriftlich darum gebeten, bis zu drei Herausforderungen zu benennen, die auf einen künftigen Bischof und das Bistum zukommen. Es konnten auch begründete Namensvorschläge für Bischofskandidaten eingebracht werden. Sämtliche Eingaben waren erkennbar von der Sorge um die Diözese geprägt.

Preußenkonkordat aus dem Jahr 1929 regelt das Verfahren

Das Domkapitel hat mit dem Erstellen der Kandidatenliste eine Aufgabe auf dem Weg zur Wahl eines neuen Bischofs erfüllt. Der Apostolische Nuntius wird sich auch bei Bischöfen, Priestern und Laien nach geeigneten Kandidaten erkundigen und die Eingaben auswerten. Aus allen Vorschlägen und Voten erstellt er dann eine eigene Vorschlagsliste und übermittelt sie dem Heiligen Stuhl. In Rom berät die Bischofskongregation darüber und unterbreitet die Vorschläge dem Papst. Diese Kongregation schickt dann wiederum über den Nuntius eine Dreierliste (Terna) zurück, aus der das Domkapitel den neuen Diözesanbischof wählt.

Die Wahl des Bischofs ist ein geistlicher Prozess. Das Kapitel ist auch darauf vorbereitet und weiß um seine Aufgaben und um seine Verantwortung. Mindestens vier der sieben Domkapitulare müssen dabei einem der drei Kandidaten ihre Stimme geben. Ist das erfolgt, nimmt der Domdekan Kontakt mit dem Gewählten auf und erfragt seine Bereitschaft, die Wahl anzunehmen. Stimmt der Gewählte zu, klärt der Domdekan gemäß Konkordat bei den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz ab, ob "Bedenken politischer Art" gegen den Kandidaten vorliegen. Erst nach der Antwort der beiden Landesregierungen teilt das Domkapitel dem Heiligen Stuhl den Namen des Gewählten mit, so dass der Papst den Kandidaten zum Bischof ernennen kann.

Wann Papst Franziskus einen neuen Bischof von Limburg ernennen wird, ist noch nicht bekannt. In der Diözese hofft man, dass im Sommer der Bischofsstuhl wieder besetzt werden kann. (StS)

Informationen zum Verfahren der Bischofsfindung gibt es auch in unserer Multimediareportage.

Stephan Schnelle

Pressesprecher

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