Klare Aufgaben, gemeinsame Beratung und transparente Umsetzung
Klare Voten zu den kurialen und synodalen Beratungs- und Entscheidungsprozessen hat der vierte Gremientag im Bistum Limburg Transformationsprozess getroffen. Am Samstag, 24. Juni, kamen knapp 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Diözesansynodalrat, Diözesanversammlung, Bistumsteam, Priesterrat, Katholikinnen und Katholiken anderer Muttersprache, Orden und pastoralen Berufsgruppen in der Stadthalle in Hofheim zusammen, um die Weichen für die Weiterarbeit zu stellen.
Der Gremientag votierte klar dafür, dass wichtige Leitungsfragen wie etwa Gesetzesvorhaben, Bistumsstrategien, pastorale Grundsätze der Haushaltsplanung und überregionale Projekte in der Diözese künftig von Bischof und Diözesansynodalrat gemeinsam beraten und beschlossen werden. Dabei wird sich das Bistum Limburg an dem Verfahren orientieren, das im Handlungstext „Gemeinsam Beraten und Entscheiden" des Synodalen Wegs beschrieben ist.
Machtkontrolle und Perspektivenvielfalt
Die Aufgaben der jeweiligen Gremien in der Diözese werden klar beschrieben und zugeordnet. Es ist festgelegt, wo welche Entscheidungen getroffen werden, und wer für die Umsetzung zu sorgen hat. Damit soll Macht kontrolliert ausgeübt werden. Durch Maßnahmen, die eine perspektivenreichere Zusammensetzung der Gremien gewährleisten und durch beteiligende Verfahren soll die notwendige Perspektivenvielfalt erreicht werden.
So kommt dem Diözesansynodalrat (DSR) eine verbindliche Mitwirkung an der inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Haushalt für die Diözese zu. Das Gremium legt die pastoralen Grundsätze fest, die bei der Aufstellung des Haushaltes berücksichtigt werden müssen. Die Zusammenarbeit von DSR und Diözesankirchensteuerrat, der den Haushalt beschließt, soll in einer Verordnung geklärt werden, die die Mitwirkungsrechte verbindlich festschreibt.
Eindeutig votierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gremientages auch dafür, dass der Diözesansynodalrat und weitere Gremien künftig weitgehend öffentlich tagen sollen. Die öffentliche Beratung von wichtigen Fragen im Bistum korrespondiert mit den Erfahrungen von Katholikinnen und Katholiken in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, in dem wichtige Entscheidungen ebenfalls öffentlich getroffen werden und damit auf ihre Plausibilität überprüft werden können. Auch die öffentlichen Versammlungen des Synodalen Weges wurden als Ermutigung gesehen, eine solche Öffentlichkeit zu wagen.
Entscheidungen sollen volle Wirksamkeit entfalten
Mit Blick auf die Ergebnisse des MHG-Folgeprojektes „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ sollen die Grundsätze von Rechenschaftspflicht, Machtkontrolle und Transparenz auch auf die Umsetzung von Beschlüssen angewendet werden. So soll sichergestellt sein, dass Entscheidungen ihre volle Wirksamkeit entfalten. Der Gremientag votierte deshalb dafür, dass es in jeder Sitzung einen Bericht gibt, der klärt, wie der Stand der Umsetzung der getroffenen Beschlüsse ist. Auch der Bischof soll künftig einen Jahresbericht vorstellen.
Die Diözesanversammlung behält ihre Funktion als gewählte Vertretung der Katholikinnen und Katholiken, die sich in die Öffentlichkeit äußern kann. Sie soll künftig von einer gewählten Doppelspitze geleitet werden. Die Zahl der Mitglieder wird insgesamt verkleinert. Die Diözesanversammlung ist beteiligt am zukünftigen Leitbildprozess, den sie etwa alle 10 Jahre zusammen mit dem Bischof initiiert.
Zusammensetzung der Gremien
Als eigenständige Frage wurde diskutiert, wie ein Mandat in Gremien des Bistums Limburg so ausgestaltet werden kann, dass sich Ehrenamtliche für eine solche Aufgabe bereit erklären. Dabei sind viele Herausforderungen wie Zeitressourcen, Tagungshäufigkeit, Gremiengröße, Geschlechtergerechtigkeit zu bedenken. Der Gremientag votierte dafür, die Aufgaben in den Gremien attraktiv zu gestalten und Vielfalt in den Gremien zu fördern. So wird beispielsweise darüber nach gedacht, ein Mandat jeweils an zwei Personen zu vergeben, die als Tandem absprechen, wie sie die anstehenden Aufgaben aufteilen.
Für den Diözesansynodalrat bedeutet das, dass ihm neben den von der Diözesanversammlung und den Regionen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zukünftig nur wenige Mitglieder angehören sollen, die von einzelnen Gruppen entsendet werden. So werden die Katholikinnen und Katholiken anderer Muttersprache ebenso vertreten sein wie Einrichtungen im Bistum. Eine Vertretung aller pastoralen Berufsgruppen wird zukünftig vom Rat der Seelsorgerinnen und Seelsorger entsendet. Mit einigen zugewählten Mitgliedern ergibt sich eine Gremiengröße, die die intensive Beratung der anstehenden Entscheidungen ermöglicht. Gleichzeitig sind ergänzende Formate (sogenannte „Foren“) vorgesehen, die ausdrücklich Personen zur Mitwirkung an der Entscheidungsfindung einladen, die sich vorzugsweise themen- oder projektbezogen engagieren.
Dorothee Heinrichs, Leiterin des Projekts „Kuriale und synodale Beratungs- und Entscheidungsprozesse“ ist zufrieden mit der Diskussion und den Voten. Sie sagt:„Wir konnten für unsere Vorschläge auf die Synodalordnung, die Vorschläge des MHG-Folgeprojektes und die Beratungen des Synodalen Weges zurückgreifen. Die Vorschläge, die von den Teilprojekten vorgelegt wurden, sind dementsprechend komplex. Die konstruktive Diskussion heute zeigt, wie wichtig es den haupt- und ehrenamtlich Engagierten ist, verbindliche Mitwirkung im Bistum Limburg auszugestalten und zu leben.“
Ausblick
Vorschläge für die Ausgestaltung der Gremien auf regionaler Ebene, die sich an den grundsätzlichen Überlegungen zu Transparenz, Gewaltenunterscheidung und Partizipation orientieren, werden bis zum Ende der Sommerferien in den Regionen diskutiert und am Dienstag, 5. September, in einer Videokonferenz zusammengetragen.
Auf Empfehlung des MHG-Folgeprojektes wird der Priesterrat in einen neu einzurichtenden Rat der Seelsorgerinnen und Seelsorger integriert. Der Priesterrat, der Diakonenrat und die Pastoral- und Gemeindereferentinnen und Referenten diskutieren bis zum Herbst, wie sich dieser Rat zusammensetzt.
Die Beratungen zu den Gremien der Region, zur Diözesanversammlung und zum Diözesansynodalrat werden Anfang Oktober 2023, die Beratungen zum Rat der Seelsorgerinnen und Seelsorger werden Anfang Dezember jeweils mit der Sitzung des Diözesansynodalrats abgeschlossen.