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In den vergangenen Jahren ist das Thema Kirchenaustritt verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt. Wir verstehen, dass verschiedene Faktoren dazu führen können, dass Menschen darüber nachdenken, die Kirche zu verlassen.

Einer der wohl bedeutendsten Gründe sind die Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche. Diese Vorfälle haben weltweit für Empörung und Entsetzen gesorgt und das Vertrauen vieler Gläubiger nachhaltig erschüttert. Wir als Bistum Limburg sind zutiefst betroffen und bedauern das Leid, das den Betroffenen zugefügt wurde. Es ist unsere oberste Priorität, diese Vorfälle transparent aufzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass solche Taten nicht mehr vorkommen.

Ein weiterer häufiger Grund für den Kirchenaustritt ist die Kirchensteuer, die in Deutschland verpflichtend für Mitglieder der großen christlichen Kirchen ist. Für viele Menschen stellt diese Steuer eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Wir verstehen, dass dies ein Faktor bei der Entscheidung zum Kirchenaustritt sein kann.

Im Schatten der negativen Schlagzeilen

Doch neben diesen gewichtigen Gründen gibt es auch zahlreiche positive Aspekte, die die Kirche auszeichnen und die oft im Schatten der negativen Schlagzeilen untergehen. In den Einrichtungen und Pfarreien unseres Bistums engagieren sich unzählige Menschen haupt- und ehrenamtlich, um ihre Gemeinden zu unterstützen und das soziale Leben zu bereichern. Diese Menschen sind das Rückgrat vieler kirchlicher Aktivitäten und Projekte. Sie organisieren Feste, kümmern sich um Bedürftige und stehen in schwierigen Zeiten als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsame Gottesdienste, Feste oder Ausflüge und Aktionen in unserem Bistum bieten Gläubigen Hoffnung, Trost, Halt und eine tiefe Verbindung zum Glauben und zu anderen Menschen. In Zeiten persönlicher Krisen oder gesellschaftlicher Herausforderungen können wir als katholische Kirche ein Ort der Zuflucht und des Zusammenhalts sein.

Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Entscheidung zu bedenken.

Sollten Sie sich dennoch für einen Kirchenaustritt entscheiden, muss dieser in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. In Rheinland-Pfalz liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

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