Kirchenaustritt
Schade, dass Sie überlegen, aus der katholischen Kirche auszutreten. Wir bedauern es sehr, dass die Kirche Ihren Erwartungen nicht entspricht. Sicherlich haben Sie Ihre Gründe, warum Sie Ihren Austritt erklären wollen. Dies nehmen wir erst, wollen Ihnen hier aber sachliche Informationen rund um das Thema bieten. Bei allgemeinen Anliegen, Fragen oder Ärger rufen Sie uns an unter: 01759353181 oder schreiben Sie uns eine Mail an: info@bistumlimburg.de.
Ganz herzlich laden wir Sie ein, vor Ihrem Austritt das Gespräch mit Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort zu suchen. Ihre Pfarrei finden Sie hier.
Sicherlich haben Sie sich Ihre Entscheidung gut überlegt. Wir möchten dennoch zahlreiche positive Aspekte aufzeigen, die die Kirche aus unserer Sicht auszeichnen und die oft untergehen. In den Einrichtungen und Pfarreien unseres Bistums engagieren sich unzählige Menschen haupt- und ehrenamtlich, um ihre Gemeinden zu unterstützen und das soziale Leben zu bereichern. Diese Menschen sind das Rückgrat vieler kirchlicher Aktivitäten und Projekte. Sie organisieren Feste, kümmern sich um Bedürftige und stehen in schwierigen Zeiten als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsame Gottesdienste, Feste oder Ausflüge und Aktionen in unserem Bistum bieten Gläubigen Hoffnung, Trost, Halt und eine tiefe Verbindung zum Glauben und zu anderen Menschen. In Zeiten persönlicher Krisen oder gesellschaftlicher Herausforderungen können wir als katholische Kirche ein Ort der Zuflucht und des Zusammenhalts sein.
Informationen zur Verwendung der Kirchensteuer finden Sie unter: finanzen.bistumlimburg.de. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Entscheidung zu bedenken.
Sollten Sie sich dennoch für einen Kirchenaustritt entscheiden, muss dieser in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. In Rheinland-Pfalz liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.