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Beichte

Auf unseren individuellen Lebenswegen können wir Momente erleben, in denen unsere Entscheidungen und Handlungen nicht immer im Einklang mit unseren innersten Überzeugungen stehen.

Sünden bekennen, Reue zeigen, um göttliche Vergebung bitten und so auch wieder mit sich selbst ins Reine zu kommen, das bietet die Beichte. Das Sakrament der Buße, wie die Beichte auch genannt wird, kann ausschließlich von einem Priester gespendet werden. In der Regel findet die Beichte in einer Kirche statt, ist aber prinzipiell an keinen bestimmten Ort gebunden. In jeder Kirche gibt es für die Beichte reservierte Orte, die Beichtstühle oder auch ein Beichtzimmer.

Möglicher Ablauf einer Beichte

  • Die Beichte beginnt damit, dass die oder der Beichtende sich bekreuzigt.
  • Es folgt das Bekenntnis der/des Beichtenden. Es sollte ehrlich und persönlich sein. Sinn der Beichte ist allerdings nicht, dass der Priester jedes Detail kennt, sondern dass die/der Beichtende all das los wird, was sie/ihn belastet. Gott selbst ist Adressat der Beichte, nicht der Priester
  • Üblicherweise wird das Bekenntnis mit einem Reuegebet abgeschlossen (zum Beispiel: Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme dich meiner, o Herr)
  • Es folgt das Beichtgespräch, bei dem der Priester reflektiert, was gesagt wurde und dabei Tipps oder neue Perspektiven aufzeigen kann.
  • Am Ende des Beichtgespräches steht die Übernahme eines Bußwerkes, das häufig aus Gebeten besteht. Dieser letzte Teil der Beichte ist nicht liturgisch strukturiert sondern individuell zwischen Beichtendem und Priester. Am Ende erteilt der Priester die Lossprechung (Absolution) von den Sünden, wenn die Voraussetzungen dafür auf der Seite der/des Beichtenden vorliegen. Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich um:  
  • Ehrliche Reue über die begangenen Sünden
  • Ehrliches Aussprechen der Sünde und Schuld
  • Vorsatz, schuldhaftes Verhalten zu ändern und den Schaden wiedergutzumachen

Das Beichtgeheimnis

Der Priester ist strikt dazu verpflichtet, sämtliche Informationen, die ihm während der Beichte anvertraut werden, streng vertraulich zu behandeln. Diese Gewissensverpflichtung kann nicht aufgehoben werden. Kein noch so gewichtiges Argument rechtfertigt eine Verletzung des Beichtgeheimnisses. Außerhalb des Beichtstuhls darf der Beichtvater nur dann über das Gehörte sprechen, wenn der Beichtende dies ausdrücklich wünscht. Vor Gericht hat der Priester das Recht, das Beichtgeheimnis zu schützen und von einer Aussage abzusehen (Zeugnisverweigerungsrecht). Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet.

Wann kann ich beichten?

In den Pfarrbriefen informieren die Pfarreien über Zeiten, zu denen der Empfang des Sakraments möglich ist. Generell ist jeder Priester zu jederzeit auf die Beichte ansprechbar.

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