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27.05.2013

Dr. Franz Kaspar bleibt Generalvikar

Bischof bestätigt 75-Jährigen bis auf weiteres im Amt

LIMBURG - Dr. Franz Kaspar bleibt Generalvikar des Bischofs von Limburg. Dies hat Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst am Montag, 27. Mai, in einem an die Priester und Diakone, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral und an alle Mitglieder der Synodalen Gremien im Bistum Limburg mitgeteilt.

Generalvikar Kaspar hatte in der vergangenen Woche das 75. Lebensjahr vollendet und dem Bischof, so wie es das Kirchenrecht vorsieht, den Verzicht auf das Amt angeboten. "Als Diözesanbischof habe ich ihn gebeten, seine Aufgabe als mein Generalvikar bis auf weiteres auszuüben. Generalvikar Dr. Kaspar bleibt daher im Amt mit allen Rechten und Pflichten, bis zu gegebener Zeit ein Nachfolger von mir ernannt wird", so Tebartz-van Elst.

Hintergrund:

Der Generalvikar ist der Vertreter des Diözesanbischofs im Bereich der allgemeinen Verwaltung. Er wird vom Diözesanbischof ernannt. Laut Kirchenrecht muss der Generalvikar Priester, Doktor oder Lizenziat im kanonischen Recht oder in der Theologie oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren, durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung ausgewiesen sein. Er darf nicht jünger als 30 Jahre sein. Der Generalvikar ist gleichzeitig Leiter des Bischöflichen Ordinariats. Das Amt erlischt mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Abberufung, mit Suspendierung des Amts des Diözesanbischofs und im Fall der Vakanz des bischöflichen Stuhls. (StS)

<link file:11314 pdf information des>Brief des Bischofs zur Bestätigung seines Generalvikars

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