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FRANKFURT, 20.01.2018

Neue Perspektiven für kirchliche Segensfeiern

Frankfurter Stadtdekan stellt Vorschläge zur Diskussion

Für Paare, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich ist, könnte es künftig theologisch begründete Segensfeiern geben. Einen konkreten Vorschlag dafür hat der katholische Stadtdekan von Frankfurt, Johannes zu Eltz, am Samstag, 20. Januar, ins Gespräch gebracht. Betroffen wären zivil wiederverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare, aber auch Menschen, die sich nach eigener Einschätzung für das Ehesakrament nicht ausreichend würdig sehen.

Auf dem Stadtkirchenforum II, einer Veranstaltung, die Reformen für die Kirche vor Ort auslotet, sagte Stadtdekan zu Eltz vor etwa 170 Teilnehmern, für eine solche Segensfeier müsse es verbindliche Richtlinien geben. Nur dann sei eine Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschließung, in der das Sakrament der Ehe gespendet wird, ausgeschlossen. Das Ehesakrament können sich nach katholischer Lehre nur Mann und Frau spenden. Ihre Ehe ist nach kirchlichem Recht unauflöslich. Nach einem Vorstoß des Bischofs von Osnabrück, Franz-Josef Bode, hat die Diskussion um Segensfeiern in der katholischen Kirche wieder Fahrt aufgenommen.

zu Eltz: Treue und Fürsorge sind segenswürdig

zu Eltz begründete die Notwendigkeit einer Segensfeier mit dem „urmenschlichen Bedürfnis“ nach Heil, Schutz, Glück und Erfüllung seines Lebens und damit nach dem Segen Gottes. Auch in Partnerschaften, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich sei, gebe es „sittlich Gutes: Treue, Fürsorge, Verantwortung, Verpflichtung“. Dieses Gute verdiene gutgeheißen zu werden. „Es ist, wo Glauben ins Spiel kommt, segenswürdig“. 

Als Bedingung für eine Segensfeier nannte zu Eltz eine „verbindliche öffentliche Erklärung der Partner, dass die Partnerschaft auf Lebenszeit angelegt ist.“ Das könne zum Beispiel durch die im Standesamt vollzogene staatliche Eheschließung zum Ausdruck gebracht werden. Eine solche verbindliche Partnerschaft verdiene Respekt. Gottes Segen werde demnach für eine „gelingende Zukunft von etwas, das es bereits gibt“, erbeten. Damit sei eine Verwechslung mit der kirchlichen Eheschließung ausgeschlossen.

Keine Verwechslung mit Ehesakrament 

Die liturgische Form der Segensfeier soll seinem Vorschlag nach außerdem auf wesentliche Elemente und Symbolhandlungen einer kirchlichen Eheschließung, etwa die Segnung und das Anstecken der Ringe oder das einander zugesprochene Eheversprechen, verzichten. Einer solchen Feier könnten neben Priestern und Diakonen auch Männer und Frauen vorstehen, die vom Bischof als Gottesdienstleiter beauftragt sind. Zur Leitung einer Segensfeier dürfe niemand verpflichtet werden, der dies ablehne.

Das Frankfurter Diskussionspapier weist damit erstmals einen Weg für Paare, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich ist. Bereits beim ersten Stadtkirchenforum vor zwei Jahren war der Wunsch nach einer Legitimierung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare und wiederverheiratete Geschiedene laut geworden. Stadtdekan zu Eltz hatte aber schon damals darauf hingewiesen, dass es in dieser innerkirchlich umstrittenen Frage keinen Alleingang in Frankfurt geben könne. Entsprechende Überlegungen könnten nur in enger Abstimmung mit dem Bistum verwirklicht werden. Am Samstag äußerte er allerdings die Hoffnung, auf Basis seiner Diskussionsvorlage werde es „zu verantworteten Segensfeiern in der Stadtkirche kommen“. 

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