WIESBADEN, 12.12.2023
Veränderungen der Synodalordnung
Die Gemeinden von Katholikinnen und Katholiken anderer Muttersprache sind ein Schatz im Bistum Limburg. In den 33 Gemeinden lebt ein bedeutender Anteil der Gläubigen in der Diözese. Doch nach welchen Grundsätzen gestaltet sich das Miteinander zwischen diesen multinationalen, vielfältigen Gemeinden und dem Bistum und wie sollen sie strukturell an die Diözese angebunden sein? Mit diesen und vielen weiteren Fragen befasste sich der Diözesansynodalrat (DSR) in seiner Sitzung am 2. Dezember im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod.
Alexandra Schumann und Heribert Schmitt, die im Bischöflichen Ordinariat für die Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache zuständig sind, stellten dem höchsten synodalen Beratungsgremium der Diözese die Ergebnisse und Hintergründe eines mehrjährigen Beratungsprozesses mit verschiedenen Hearings vor. In diesem Prozess wurden fünf Grundsätze und ein diözesanes Strukturmodell entwickelt. Die fünf Grundsätze lauten: 1. Gemeinden anderer Muttersprache sind Teil der Ortskirche von Limburg. 2. Gemeinden anderer Muttersprache gehören zum pastoralen Netzwerk der Diözese. 3. Gemeinden anderer Muttersprache erfüllen eine spezifische Aufgabe in der Ortskirche. 4. Die Gemeinde anderer Muttersprache und die Pfarrei ergänzen sich in komplementärer Weise und 5. Seelsorgerinnen und Seelsorger in Gemeinden anderer Muttersprache üben ihren Dienst für das Bistum Limburg aus.
Diözesanes Strukturmodell
Strukturell und rechtlich sollen die Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache an die Diözese angebunden bleiben. Die Gemeinden sind vom Bischof mit individuellem Zuschnitt so errichtet, dass die pastorale und rechtliche Zuständigkeit für Angehörige der Sprachgruppe im ganzen Bistum gewährleistet ist. Das Bistum vertritt die Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache in rechtlicher Hinsicht, sorgt für die Zuweisung von finanziellen Ressourcen, betreut und beaufsichtigt die Verwaltungsvorgänge. Im Bereich der Pastoral entwickeln die Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprachen ein eigenes Konzept für ihre spezifische Seelsorge und ihr diakonisches Profil im kirchlichen und gesellschaftlichen Kontext entsprechend den Haltungen der Kirchenentwicklung. Ferner soll es regelmäßige Dienstgespräche zwischen Seelsorgerinnen und Seelsorger der Gemeinden anderer Muttersprache und den Pfarreien im Bistum geben. Die wechselseitige Teilnahme der Gläubigen an Gottesdiensten wird gefördert und die gegenseitige Übernahme von Diensten in Pastoral und Verwaltung gestärkt.
Nach intensiver und erfahrungsreicher Beratung zu diesem Thema empfiehlt der DSR dem Bischof, die Grundsätze für Gemeinden anderer Muttersprache im Bistum Limburg als verbindlichen Handlungsrahmen in Kraft zu setzen. Der DSR stimmte auch dem diözesanen Strukturmodell grundsätzlich zu und empfiehlt dem Bischof, Pilotprojekte zu beauftragen, um Erfahrungen mit dem Konzept zu sammeln.
Betroffene hören - Missbrauch verhindern
Mit Dr. Caspar Söling blickte der DSR auf die Implementierung der Maßnahmen aus dem MHG-Folgeprojekt Betroffene hören-Missbrauch verhindern. Unter der Leitung von Söling als Bischöflicher Beauftragter sind der Großteil der insgesamt 64 Maßnahmen, die rund 70 Expertinnen und Experten entwickelt hatten, im Bistum umgesetzt worden, um sexuellen Missbrauch in der Diözese bestmöglich zu verhindern und Betroffene zu hören. Alle Ergebnisse aus der Implementierung gibt es im Internet unter sichersein.bistumlimburg.de. Der DSR hat die Implementierung in den vergangenen Jahren immer wieder begleitet. Dankend für die Arbeit Sölings ist sich das Gremium sicher, dass das Engagement des Bistums im Bereich der Prävention und Intervention und die Arbeit an den systemischen Ursachen von Missbrauch weitergehen werden. Dafür steht auch die neue Fachstelle gegen Gewalt, die nun ihre Arbeit aufgenommen hat. Die beiden Leiterinnen Silke Arnold und Sandra Gudehus stellten dem DSR das Konzept der Fachstelle vor.
Kultur des synodalen Miteinanders wird sich ändern
Ein weiterer wichtiger Beratungspunkt der Dezembersitzung des DSR waren Änderungen und Weiterentwicklungen in der Synodalordnung und ihrer Nebengesetze. Diese Änderungen und Aktualisierungen sind mit Blick auf die Beschlüsse und Strukturen des Transformationsprozesses im Bistum Limburg nötig geworden. Sie werden dazu beitragen, die Beratungs- und Entscheidungsprozesse in der Diözese nachhaltig zu verändern und die Kultur des synodalen Miteinanders weiterzuentwickeln.
Bei den Änderungen und Weiterentwicklungen waren Fragen der Zusammensetzung, der Aufgaben und Zuständigkeiten aber auch die Gründung von neuen Gremien im Blick. Hervorzuheben ist hier der Beschluss des DSR, der dem Bischof empfiehlt, einen Rat der Seelsorgerinnen und Seelsorger zu gründen. In diesem neuen Gremium werden künftig pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Priester und Diakone gemeinsam über Bistumsstrategien, Ressourceneinsatz, Strukturfragen und vieles mehr beraten.
Weitere Tagesordnungspunkte waren unter anderem ein Rückblick auf die Pfarrgemeinderatswahl und ein ausführlicher Bericht des Bischofs zur Weltsynode, zur ersten Sitzung des Synodalen Ausschusses und zu den Ergebnissen der Kirchenmitgliedsschaftsuntersuchung (KMU).