LIMBURG, 24.06.2018
Zwei wichtige Staffelübergaben im Bistum
Eine Vesper, drei Gründe zum Feiern: Bischof Dr. Georg Bätzing hat am Sonntag, 24. Juni, Weihbischof Dr. Thomas Löhr in sein Amt als Domdekan des Limburger Domkapitels und Dr. Wolfgang Pax in sein Amt als Bischofsvikar für den synodalen Bereich eingeführt. In der feierlichen Vesper wurde zudem Prälat Dr. Günther Geis als Bischofsvikar und Domdekan verabschiedet. Mit Blick auf seinen 70. Geburtstag und nach Jahrzehnten in der Bistumsleitung geht er nun in den Ruhestand.
Dankbar blickte Prälat Geis auf 45 Jahre priesterlichen Dienst und auf sein Wirken in der Bistumsleitung zurück. „Heute darf ich loslassen und ich bin erleichtert. Ich möchte neu aufbrechen und bin gespannt auf alles, was Gott mir noch schenken und wozu er mich noch brauchen will“, sagte Geis. Eins sei dabei für ihn klar. Er sei und er bleibe Priester. Ämter und Aufgaben in der Kirche habe man nur auf Zeit. Man dürfe sie zurück in die Hände des Bischofs geben. Doch als Priester gehe er nicht in Ruhestand. Wie andere Mitbrüder helfe er weiterhin in Pfarreien aus und sei zur Stelle, wo immer er gebraucht werde. „Eine Bitte habe ich: Lasst mich für den Rest des Jahres mal in Ruhe. Ich möchte auch geistlich ankommen in einer neuen Lebensphase und das ist mehr als ein Amts- und Wohnortwechsel“, so Geis.
Den Widerspruch wagen
Der Amtswechsel und die Verabschiedung Geis fiel auf den Festtag des Heiligen Johannes des Täufers: „Johannes ist Vorläufer Jesu, sein Wegbereiter. Wir stehen in der Nachfolge Jesu und bleiben doch zeitlebens Wegbereiter“, so Geis. Christen verfehlten ihre Sendung, wenn sie nur um sich selbst kreisten. Ihre Mission heiße: Zeugnis geben. „Mit allem, was wir sind und haben sollen wir auf Jesus Christus verweisen und Menschen mit ihm vertraut machen“, betonte er. Johannes sei zudem der unbestechliche Zeuge Gottes gewesen. Dies habe ihn zwischen die Fronten gebracht. Er habe den Mächtigen seiner Zeit ins Gewissen geredet und nicht nach dem Mund. Und er habe die Finger in die Wunden seiner Zeit gelegt. Wachsweiche Formulierungen und zarte Andeutungen seien nicht seine Sache gewesen und Widerspruch habe ihn nicht abgeschreckt. Er habe darauf bestanden, dass sich die Mächtigen keine autonome Moral zurechtlegen dürften. Dieser Widerspruch habe ihm letztlich das Leben gekostet. Johannes sei seinem Auftrag immer treu geblieben und sei „Stimme des Rufers in der Wüste“ (vgl. Joh 1,23) geblieben. Auch deshalb habe er nicht schweigen können.
Mutig für die Gebote Gottes eintreten
Die Mahnung für das Wort Gottes einzutreten und es unerschrocken zu verkünden, gelte auch heute noch für die Kirche und für jeden einzelnen. „Wir dürfen nicht schweigen, wo wir reden müssten. Wir sind nicht die Musterschüler oder Besserwisser der Menschheit, aber Zeugen Jesu Christi sollen wir sein: Christen, die aufrichtig, bescheiden, aber entschieden, Verdrehungen der Wahrheit zur Sprache bringen und Lügen aufdecken“, so Geis. Christen müssten ihre Stimme erheben, wo Gottes Gebote missachtet werden und die Würde des Menschen mit Füßen getreten werde. Die Kirche müsse für die Rechte derer eintreten, die keinen Anwalt haben, von den Ungeborenen bis zu den Pflegebedürftigen und Sterbenden. Dabei dürfe sie niemanden nach dem Mund reden. Die Kirche sei allein dem Evangelium verpflichtet. Und dieses setze Kompromissen und Koalitionen klare Grenzen.
Ein Kenner des Bistums und der Menschen
Bischof Georg Bätzing würdigte das Wirken des langjährigen Bischofsvikars und Domdekans. In großer Verantwortung für die anvertrauten Anliegen und Menschen habe Geis klug, ideenreich, kommunikativ und persönlich verbindlich seine Ämter ausgeübt. Der Blick in die berufliche Biografie Geis als Priester, flöße ihm, so Bischof Georg, Respekt ein. „Wenn ich es recht sehe, dann gibt es kein Amt und keinen Auftrag, den ein Bischof vergeben kann, den Du nicht ausgeübt hättest. Geis war Kaplan, Vizeoffizial, Pfarrer, Generalvikar, Domkapitular, Diözesanadministrator, Bischofsvikar, kommissarischer Bezirksdekan, Pfarrverwalter, kommissarischer priesterlicher Leiter, stellvertretender Generalvikar. „Es fehlt eigentlich nur die Aufgabe des Bischofs selbst. Auch die Eignung dazu ist sicher vorhanden! Keine von all diesen Aufgaben hast Du Dir gesucht. Du hast Dich nicht danach gedrängt. Du wurdest hineingestellt, weil Du Kompetenz und Eignung im fachlichen und persönlichen Bereich und insbesondere von Deinem priesterlichen Selbstverständnis her mitgebracht hast“, sagte Bischof Georg. Günther Geis habe immer Verantwortung übernommen und sei darin gewachsen. Kaum jemand im Bistum kenne die Seelsorger, die Mandatsträger, die Mitarbeiter in der bischöflichen Verwaltung, bei der Dommusik und in den verschiedenen Dienststellen der Diözese besser als Geis. Er verstehe es, Brücken zu schlagen und setze auf Feingefühl, Kommunikation und Sachverstand. „Das hat auch geholfen, die belastende Phase der jüngeren Zeit realistisch miteinander anzuschauen, ohne sich davon dauerhaft fesseln zu lassen, sondern eine gründliche Aufarbeitung mit dem befreienden Blick nach vorne zu verbinden“, so Bätzing.
Gemeinsam als Volk Gottes auf dem Weg
Ingeborg Schillai, die Präsidentin der Limburger Diözesanversammlung, dankte Geis im Namen der synodalen Gremien „sehr, sehr herzlich“ für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Geis sei auf eine „selbstverständliche Weise katholisch und ebenso selbstverständlich und unaufgeregt Priester“. Er habe seinen Platz in der Kirche gefunden und sei „ganz selbstverständlich“ den synodalen Weg im Bistum Limburg mitgegangen. „Für Sie ist es eine gelebte Grundüberzeugung, dass jedes Glied des Gottesvolkes aufgrund von Taufe und Firmung eine Verantwortung für die Sendung der Kirche hat und diese so wahrnehmen soll, wie es seinen Aufgaben und seinen Fähigkeiten entspricht. Das Volk Gottes ist gemeinsam auf dem Weg durch die Zeit. Bischöfe, Priester, Diakone, Ordensleute und Laien müssen den Weg der Kirche gemeinsam finden“, sagte Schillai. Geis sei ein Mensch, der zuhören könne. Er nehme sein Gegenüber ernst und könne wertschätzen. Er sei jemand, der das Ganze im Blick habe, sich auf das Wesentliche konzentriere und nicht in Details verliere. „Außerdem haben Sie Ihre Fähigkeit genutzt, Menschen so anzusprechen, dass ihr Charisma zum Tragen kommt. Für Sie ist Charismenorientierung ganz selbstverständlich. Sie haben einen guten Blick für das Potenzial ihres Gegenübers und solange Aufgaben gut abgesprochen sind, arbeiten Sie nach meiner Erfahrung lieber im Team als alleine“, lobte Schillai.
Geis habe auch eine wichtige Rolle bei der Aufarbeitung nach der Amtszeit von Bischof em. Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst übernommen. „Bischof Kamphaus hatte in seiner Amtszeit mit Unterstützung seines Generalvikars die Einheit in unserem recht heterogenen Bistum gewahrt. Als wir ahnten, dass genau das Bischof Tebartz-van Elst nicht gelingen würde, haben Sie wesentlich dazu beigetragen, dass das Bistum nicht auseinandergebrochen ist“, erinnerte die Präsidentin der Diözesanversammlung.
Die Ämter des Bischofsvikars und des Domdekans
Professor Dr. Peter Platen, der Kirchenrechtsdirektor des Bistums, skizzierte die Bedeutung der beiden wichtigen Ämter des Domdekans und des Bischofsvikars für den synodalen Bereich aus kirchenrechtlicher Sicht. In der Geschichte des Bistums Limburg sei es bereits drei Mal der Fall gewesen, dass beide Ämter in Personalunion ausgeübt wurden. Neben Geis, waren auch Weihbischof Walther Kampe und Weihbischof Gerhard Pieschl Domdekane und Bischofsvikare. Dabei seien, so Platen, beide Ämter keineswegs von sich aus miteinander verbunden.
Das Amt des Bischofsvikars sei vom Zweiten Vatikanischen Konzil geschaffen worden und ziele von der Grundüberlegung darauf, die Weihbischöfe an der Leitung der Diözese zu beteiligen. Deshalb seien Weihbischöfe, wenn sie nicht Generalvikar sind, wenigstens zum Bischofsvikar zu ernennen. „Das Amt des Bischofsvikars setzt aber keineswegs die Inhaberschaft der Bischofsweihe voraus“, erklärt Platen. Bischofsvikare müssten Priester sein, nicht jünger als 30 Jahre, Doktoren oder Lizentiaten im kanonischen Recht oder in der Theologie oder doch wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren, ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Lebenserfahrung. Der Bischofsvikar übernehme stellvertretend für den Bischof einen bestimmten, wichtigen Aufgabenbereich. „Innerhalb der Verfassung unseres Bistums kommt dem Bischofsvikar für den synodalen Bereich eine besondere Stellung zu. Wie alle Bischofsvikare ist er Mitglied der Dezernenten- wie der Plenarkonferenz des Bischöflichen Ordinariates und des Bischofsrats im Bistum Limburg. Der Bischofsvikar für den synodalen Bereich gehört weiter der Pastoralkammer des Ordinariats an“, erklärt Platen.
Der Domdekan sei der Vorsitzende des Domkapitels, eines Kollegiums von Priestern, die für die Liturgie an der Kathedrale Sorge tragen. Als Berater unterstützen diese Priester den Diözesanbischof zudem bei der Leitung des Bistums. Das Domkapitel ist eine öffentliche juristische Person und eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Der Domdekan steht dem Domkapitel vor. Er führt die Geschäfte des Kapitels und verwahrt das Kapitelssiegel. Er steht den Sitzungen des Kapitels vor und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Kapitels. Er bittet den Diözesanbischof um Bestätigung einer Wahl, soweit dies erforderlich ist. Der Domdekan ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Kapitels und trägt Sorge für den Zustand und die Gestaltung der Kathedralkirche und der Liegenschaften des Kapitels. Er hat darüber zu wachen, dass der Gottesdienst in der Kathedralkirche richtig gefeiert und vollzogen wird. Und er wacht über das Budget und den Stellenplan.
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