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Krankensalbung

Die Krankensalbung ist ein Sakrament, das besonders Schwerkranken oder älteren Menschen gespendet wird.

Sie schenkt Trost und Stärkung in Zeiten von Krankheit oder Schwäche und verbindet die Gläubigen mit dem Leiden und der Liebe Christi. Durch das Gebet des Priesters und die Salbung mit dem heiligen Öl empfängt der Kranke die Gnade Gottes.

Ablauf

Die Krankensalbung besteht aus drei Teilen: Eröffnung, Wortgottesdienst und Feier der Salbung. Nach der Begrüßung folgt das Schuldbekenntnis oder die Beichte, anschließend der Wortgottesdienst, bestehend aus einer Lesung. Es folgt die Feier der Salbung, die durch Fürbitten eröffnet wird. Danach legt der Priester der Kranken bzw. dem Kranken die Hände auf den Kopf, manchmal auch mit den Angehörigen zusammen. Nach dem Dankgebet über das Öl salbt der Priester die Stirn der Kranken bzw. des Kranken und die Hände. Die Feier endet mit einem Gebet nach der Salbung, dem Vaterunser und einem Segen. Falls gewünscht, kann der Priester noch die Krankenkommunion spenden.

Nein, für die Krankensalbung muss keine unmittelbare oder direkte Lebensgefahr bestehen. Sie kann auch vor Operationen, bei psychischen Erkrankungen empfangen werden. Es besteht damit kein Grund, eine Krankensalbung bis in die Todesstunde aufzuschieben (obwohl sie dann natürlich auch gespendet werden kann), denn es handelt sich um ein Sakrament der Kranken, nicht der Sterbenden. Daher kann sie auch mehrfach empfangen werden. Bei gewöhnlichen Erkrankungen tritt der Krankensegen anstelle der Krankensalbung.

Sterbende können zum letzten Mal die Heilige Kommunion empfangen, auch bekannt als Wegzehrung. Dabei handelt es sich um das eigentliche Sterbesakrament. Die Heilige Kommunion können auch von Kommunionhelferinnen oder -helfern gespendet werden.

Wenden Sie sich dazu bitte immer an den Pfarrer vor Ort, einen Priester, der vielleicht zu dem Kranken eine gute Beziehung hatte oder eine Krankenhausseelsorgerin/einen Krankenhausseelsorger. Ärzte und Pflegekräfte dürfen Priester nicht von sich aus rufen. Deshalb wird geraten, für den Ernstfall einen schriftlichen Vermerk mit sich zu führen, zum Beispiel in der Brieftasche oder bei den Krankenunterlagen zu hinterlegen.

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