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LIMBURG, 16.01.2023

Bistum wagt Neuaufstellung

Die Diözese Limburg gibt sich eine neue Struktur und treibt einen Kulturwandel voran. Das Bistumsteam hat seine Arbeit aufgenommen.

Die Kirche von Limburg zukunftsfähig machen und dafür sorgen, dass sie ihren Auftrag in der Gesellschaft besser erfüllen kann. Das ist das Ziel des Transformationsprozesses im Bistum Limburg. Auf allen Ebenen der Diözese wird ein grundlegender Kulturwandel angestrebt, der auch strukturelle Veränderungen mit sich bringt: Zum Beginn des Jahres hat Bischof Dr. Georg Bätzing ein neues Bistumsstatut in Kraft gesetzt, das für die Diözese eine neue Struktur und neue Beratungs- und Entscheidungswege vorsieht. Dadurch sollen Beteiligung, Transparenz, Innovation, Offenheit und Vertrauen im Bistum Limburg gestärkt werden.

Strategien entwickeln und Zukunftsthemen bearbeiten

Als erstes neues Gremium hat das Bistumsteam seine Arbeit aufgenommen. Es ist das höchste kuriale Leitungsgremium in der Diözese unter dem Vorsitz des Bischofs. In diesem Gremium sind künftig Beratung und Entscheidung zusammengeführt. Das Bistumsteam hat die Aufgabe, den Bischof in der Leitung des Bistums zu unterstützen, Fragen von grundsätzlicher Bedeutung kurial zu beraten und zu entscheiden. Die Rechte des Diözesansynodalrates sind davon unbeschadet. Im Bistumsteam gilt es, Strategien für die Diözese zu entscheiden und weitreichende Änderungen und Festlegungen zu treffen. Hier werden Rahmenvorgaben und Finanzfragen beraten und es wird um Entwicklung und Zukunftsthemen gehen.

Im Bistumsteam arbeiten je eine Leitungsperson aus den fünf neuen Regionen und je eine Leitungsperson aus den fünf Bereichen des Bischöflichen Ordinariats zusammen. So übernehmen die Vertretungen der Regionen und die Leitungen der Leistungs- und Querschnittsbereiche des Bischöflichen Ordinariats gemeinsam mit Bischof und Generalvikar zu gleichen Teilen Verantwortung für die Leitung des Bistums. Zum Bistumsteam gehören zudem ein Vertreter des Vorstandes des Diözesancaritasverbandes, der Generalvikar sowie die oder der Bischöfliche Bevollmächtigte, die oder der gemeinsam mit dem Generalvikar. Der Weihbischof, Bischofsvikare und Bischöfliche Beauftragte können an den Sitzungen des Bistumsteams teilnehmen, haben beratende Stimme sowie Rede- und Antragsrecht. Ebenso haben der Offizial des Bischofs, die Leitung des Stabsbereiches „Aufsicht und Recht“ und ein Mitglied des Vorstandes des Diözesansynodalrates das Recht zur Teilnahme mit beratender Stimme und Rede- und Antragsrecht. Der Bischof kann weitere Teilnehmende mit beratender Stimme berufen.

Aus elf Bezirken werden fünf Regionen

Die bisher elf katholischen Bezirke im Bistum werden zu den fünf Regionen „Wiesbaden/Untertaunus/Rheingau“, „Limburg/Wetzlar/Lahn-Dill-Eder“, „Hochtaunus/Main-Taunus“, „Westerwald/Rhein-Lahn“, und „Frankfurt“  zusammenwachsen. Diese Regionen werden von einem zweiköpfigen Team, der sogenannten Regionalleitung geleitet. Eine Person dieses Teams muss aus einem pastoralen Berufsfeld kommen und Priester oder Diakon, eine Pastoralreferentin oder ein Pastoralreferent oder Gemeindereferentin oder ein Gemeindereferent sein. Die Regionalleitungen werden von einem Regionalsynodalrat auf fünf Jahre gewählt.  

Neue Struktur in der bischöflichen Verwaltung

Die bisherigen Dezernate des Bischöflichen Ordinariats werden aufgelöst und von den beiden Leistungsbereichen „Pastoral und Bildung“ sowie „Ressourcen und Infrastruktur“ und drei Querschnittsbereichen „Personalmanagement und Einsatz“, „Strategie und Entwicklung“ sowie „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ abgelöst.  Diese fünf Bereiche werden von einem Leitungsteam aus zwei Personen geleitet. Ihre Amtszeit beträgt zunächst fünf Jahre. Zudem gibt es den Stabsbereich „Aufsicht und Recht“, der direkt dem Generalvikar zugeordnet ist. Dem Generalvikar steht künftig eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter zur Seite, der mit ihm die bischöfliche Verwaltung leiten wird auf Augenhöhe Leitungsaufgaben vom Generalvikar übernimmt. 
Da die neuen Strukturen zum Jahresbeginn noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten, gibt es Übergangsregelungen, die im Bistumsstatut geregelt sind. Der Transformationsprozess ist kein Reorganisations- oder Sparprozess. Es geht um eine nachhaltige Kulturveränderung auf Basis der Erkenntnisse der MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. Dazu gehört es, Leitung geteilt und auf Zeit wahrzunehmen, Machtmissbrauch  zu verhindern und mehr Geschlechtergerechtigkeit zu realisieren.

Wer ist im Bistumsteam?

Bischof Dr. Georg Bätzing
Generalvikar Wolfgang Rösch
Pfarrer Klaus Nebel (Region Wiesbaden/Untertaunus/Rheingau)
Maria Horsel (Region Limburg/Wetzlar/Lahn-Dill-Eder)
Dr. Matthias Braunwarth (Region Hochtaunus/Main-Taunus)
Stephan Geller (Region Westerwald/Rhein-Lahn)
Pia Arnold Rammé (Region Frankfurt)
Ralf Stammberger (Leistungsbereich „Pastoral und Bildung“)
Thomas Frings (Leistungsbereich „Ressourcen und Infrastruktur“)
Domkapitular Georg Franz (Querschnittsbereich „Personalmanagement und Einsatz")
Stephan Schnelle (Querschnittsbereich „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit")
Professor Peter Platen (Stabsbereich „Aufsicht und Recht“)
Dr. Karl Weber (Vorstand Caritasverband für die Diözese Limburg)
Professorin Hildegard Wustmans (Bischöfliche Beauftragte für den Synodalen Bereich)
Juliane Schlaud-Wolf (Bischöfliche Beauftragte für Kirchenentwicklung)
Olaf Lindenberg (Offizial des Bischofs von Limburg)
Weihbischof Dr. Thomas Löhr

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