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LIMBURG, 27.06.2020

Diözesansynodalrat

Der Diözesansynodalrat ist das Gremium, das den Bischof von Limburg vor allen wichtigen Entscheidungen berät.

Der Diözesansynodalrat ist das Gremium, das den Bischof von Limburg vor allen wichtigen Entscheidungen berät.

Dem Diözesansynodalrat gehören an: Der Bischof von Limburg als Vorsitzender, die Präsidentin der Diözesanversammlung und 18 von der Diözesanversammlung gewählte Mitglieder, der Bischofvikar für den synodalen Bereich, der Weihbischof und der Generalvikar, gewählte Vertreter des Priesterrats, des Ordensrats, des Diakonenrats, des Rats der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache, der Berufsgruppen der Pastoral- und der Gemeindereferent/inn/en und bis zu vier vom Bischof berufene Mitglieder. Insgesamt hat der Rat derzeit 35 Mitglieder.

"Der Bischof und die übrigen Mitglieder des Diözesansynodalrates informieren sich gegenseitig als Dialogpartner und beraten gemeinsam über die anstehenden Angelegenheiten." (§ 77 SynO) Der Diözesansynodalrat (DSR) berät über die Richtlinien und Schwerpunkte für die Pastoral im Bistum, die Koordinierung der seelsorglichen Aktivitäten im Bistum, Grundsätze für den Einsatz der Mitarbeiter/innen im pastoralen Dienst, die pastoralen Grundsätze für die Aufstellung des Haushaltsplanes der Diözese und verschiedene andere Fragen. Er wählt die Mehrzahl der Mitglieder des Diözesankirchensteuerrates, der die Kirchensteuereinnahmen des Bistums verwaltet.

Dorothee Heinrichs

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