Kirchliche Stiftungen
Die Idee, irdisches Vermögen für einen guten Zweck dauerhaft arbeiten zu lassen, ist eine über Jahrhunderte gewachsene christliche Praxis. Mit den christlichen Stiftungen, die bereits seit gut 1000 Jahren bestehen, hat die Kirche für den Wunsch von Menschen, ihr Vermögen auch über ihren Tod an ein zu förderndes Anliegen zu binden, historisch erstmalig einen verlässlichen Rahmen geschaffen.
Auch heute ist das Prädikat "Kirchliche Stiftung" ein besonderes Qualitätsmerkmal. Es garantiert, dass der Stiftungswille verbindlich eingehalten wird und nicht kurzfristige Interessen den ursprünglichen Sinn der Stiftungsgründung verfälschen. Zu dieser Garantie verhilft die sogenannte kirchliche Stiftungsaufsicht. Diese Stiftungsaufsicht wird nicht bei der Gründung einer Stiftung oder der Zweckbestimmung wirksam, sondern versteht sich als treuhänderische Sorge für den Willen der stiftenden Person. Sie garantiert, dass der Stifterwillen unabhängig von der jeweiligen Besetzung der Stiftungsgremien gewahrt bleibt. Diese Garantie erstreckt sich auch auf die Zukunft: Eine kirchliche Stiftung hat deshalb nahezu "Ewigkeitsgarantie".
Im Rahmen einer Stiftung kann ein Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck wirksam werden. In seiner Grundsubstanz wird es nicht aufgezehrt, sondern wirft regelmäßige Überschüsse ab, die entsprechend dem Stiftungszweck verwendet werden können. Wenn Sie diesen Weg der Finanzierung interessant finden, unterstützen und beraten wir Sie gern.