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WÜRZBURG, 23.01.2023

Kommunikation mit dem Heiligen Stuhl nach dem Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe

Erklärung von Bischof Georg Bätzing als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz zu Fragen eines „Synodalen Ausschusses“ und eines „Synodalen Rates“.

Anlässlich der Beratungen des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz am Montag, 23. Februar 2023, in Würzburg erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:

„Vom 14. bis 18. November 2022 hat der Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe in Rom stattgefunden. Ein wichtiger Bestandteil war das interdikasterielle Treffen am letzten Tag zu einigen Fragen des Synodalen Weges. Im abschließenden, gemeinsam mit dem Heiligen Stuhl herausgegebenen Pressekommuniqué heißt es: ‚Man war sich einig, dass das Zuhören und der gegenseitige Dialog in den kommenden Monaten fortgesetzt werden soll.‘

Der nächste Schritt in diesem ‚Dialog‘ ist ein am 20. Januar 2023 eingegangener Brief von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie weiteren Mitzeichnern, dessen Auslöser ein Schreiben der (Erz-)Bischöfe von Köln, Augsburg, Passau, Regensburg und Eichstätt vom 21. Dezember 2022 an den Heiligen Stuhl ist, in dem berechtigte und notwendige Fragen zum Synodalen Ausschuss gestellt werden.

Im Ständigen Rat haben wir über den Brief beraten, insbesondere über die darin gemachte Feststellung, dass es keine verpflichtende Teilnahme an der Arbeit des Synodalen Ausschusses für Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz geben kann. Diese Rückmeldung bestätigt die Einschätzung des Ständigen Rates während dessen Beratungen im November 2022. Die darüber hinausgehenden Hinweise zum Synodalen Rat, wie er im von der Synodalversammlung mit großer Mehrheit angenommenen Handlungstext ‚Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland‘ grundgelegt ist, betreffen zentrale Punkte. Der Beschlusstext verweist auf das geltende Kirchenrecht. Er hält fest, dass die Beschlüsse dieses Gremiums dieselbe rechtliche Wirkung haben wie die Beschlüsse der Synodalversalversammlung. Damit wird deutlich, dass die in dem Brief zum Ausdruck gebrachte Sorge, dass ein neues Gremium über der Bischofskonferenz stehen oder die Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln könnte, nicht begründet ist. Der Synodale Rat, der durch den Synodalen Ausschuss vorbereitet werden soll, wird sich daher entsprechend dem in der Beschlussfassung enthaltenen Auftrag innerhalb des geltenden Kirchenrechts bewegen.

Außerdem merke ich an – auch aus den Beratungen im Ständigen Rat –, dass wir über Inhalte und Zielsetzung synodaler Beratung auf allen Ebenen in der Kirche unseres Landes mit Rom noch überhaupt nicht haben sprechen können. Der Heilige Stuhl sieht die Gefahr einer Schwächung des bischöflichen Amtes – ich erlebe synodale Beratung geradezu als eine Stärkung dieses Amtes. Angesichts von Synodalität geht es nicht vorrangig um dogmatische Fragen, sondern um Fragen gelebter synodaler Kultur im gemeinsamen Beraten und Entscheiden. Niemand stellt die Autorität des Bischofsamtes infrage. Das Dokument aus Rom wird für uns in Deutschland zur Folge haben, dass wir noch viel intensiver über die Formen und Möglichkeiten von synodaler Beratung und Entscheidung nachdenken werden, um eine Kultur der Synodalität zu entwickeln. Das halte ich im Aufgabenportfolio des Synodalen Ausschusses für hilfreich und leistbar, und zwar unter Wahrung der kirchenrechtlich gegebenen Grenzen und Möglichkeiten. Der Synodale Ausschuss ist durch das römische Schreiben nicht infrage gestellt. 

Wir werden die im Brief ausgesprochene Einladung zum Gespräch mit Rom zeitnah aufgreifen – und zwar auch als Präsidium des Synodalen Weges. Das gilt ebenso für unser Bemühen, die Erfahrungen des Synodalen Weges der Kirche in Deutschland in den gesamtkirchlichen synodalen Prozess mit einzubringen. Der jetzige Vorgang stärkt in mir das Bewusstsein, dass das auf dem Synodalen Weg begonnene Miteinander fortgesetzt werden muss, um Erfahrungen von gemeinsam getragener Verantwortung zu machen. Diese Erfahrungen können wir nicht wegdelegieren. Deshalb bin ich dankbar, dass ein großer Teil des Ständigen Rates erneut den Willen bekräftigt hat, den Beschluss der Synodalversammlung zum Synodalen Ausschuss umzusetzen und die Beratungen aufzunehmen.

Der Brief des Heiligen Stuhls vom 16. Januar 2023, der am 20. Januar 2023 eingegangen ist und im Ständigen Rat am 23. Januar 2023 beraten wurde, ist als PDF-Datei hier zu finden.

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