Missio Canonica
Die Bedeutsamkeit der Tätigkeit von Religionslehrerinnen und Religionslehrern
Die gegenwärtige Situation des Verhältnisses von Kirche und Gesellschaft zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die früher als selbstverständlich angesehene, gesellschaftliche Teilhabe der Kirche nicht mehr unhinterfragt bleibt. Dies äußert sich in vielfacher Weise: Phänomene gelebter Religiösität entspringen weniger der einfachen Übernahme tradierter Formen durch die Sozialisierung innerhalb eines gefestigten Milieus, mehr noch sind sie Produkt zahlreicher Einflussfaktoren. Zu diesen Faktoren zählen die stärkere Selbstbestimmung des Subjekts der eigenen Lebensgestaltung, beweglichere gesellschaftliche Strukturen oder auch das veränderte Bindungsverhalten von Menschen gegenüber Institutionen. Die klassiche Annahme, dass sich ein Glaubensverständnis bereits durch das Aufwachsen, der Sozialisation im Glauben selbst entfaltet, lässt sich unter den aktuellen Vorzeichen immer weniger beobachten.
Religionspädagogischen Bildungsprozessen kommt aus diesen Gründen eine Schlüsselrolle zu.
Ihre Zielsetzung ist die Befähigung des Menschen, sich mit den zentralen Fragestellungen des Lebens, nach Gott und der eigenen Religiösität auseinander zu setzen und selbstverantwortend Stellung zu beziehen. Die Förderung der religiösen Kompetenz ist stets konkret auf Inhalte bezogen und gelingt nicht durch das Verbleiben im Allgemeinen, da sich Plausibiliäten, die über das rein Faktische hinaus, von existentieller Bedeutsamkeit sind, nur aus der Binnenperspektive aufscheinen.
Hieraus erklärt sich nicht nur die gesellschaftliche Notwendigkeit und Bedeutung des konfessionellen Religionsunterrichtes, sondern vor allem auch die der Religionslehrkraft. Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht sie mit ihrer Person für den Glauben der Kirche und wird in der Schule als Repräsentant des christlichen Glaubens und der Kirche angesehen und angesprochen. Deshalb setzt die Berufstätigkeit als Religionslehrkraft neben der theologischen und pädagogischen Befähigung die volle Eingliederung und aktive Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche voraus.
Wozu die "Missio Canonica"?
Religionslehrerinnen und Religionslehrer stehen an einer essentiellen Schnittstelle zwischen Kirche, Schule beziehungsweise Gesellschaft und Staat, Heranwachsenden und Eltern. Als in der Schule wahrgenommene Repräsentantinnen und Repräsentanten der Kirche, leisten sie einen unersetzlichen Dienst, der gleichzeitig mit großen Herausforderungen verbunden ist. In diesem Zusammenhang versteht sich die "Missio canonica" als eine Zusage der Unterstützung in dieser herausfordernden Tätigkeit und als Zeichen der Anerkennung dieses Dienstes durch den Ortsbischof.
So formuliert der Synodenbeschluss "Der Religionsunterricht in der Schule" (1973):
"Der Missio canonica/kirchlichen Unterrichtserlaubnis soll ein ständiger Kontakt entsprechen, der dem Lehrer die Gewissheit vermittelt, dass die entsprechenden kirchlichen Stellen bereit sind, ihn zu fördern, ihm Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung anzubieten und ihn in seiner schwierigen Aufgabe zu unterstützen."
(...) In der Lehrbeauftragung des Religionslehrers nimmt der Bischof im Namen der Kirche den angebotenen beruflichen Dienst des Religionslehrers an; zugleich mit diesem Auftrag wird so die Solidarität der Kirche mit dem Religionslehrer und des Religionslehrers mit der Kirche bekundet.
Wir für Sie: Unser Selbstverständnis als Schulabteilung
Wie der Synodenbeschluss weiter ausführt, ist das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Religionslehrerinnen und -lehrern und Amtsträgern außerordentlich wichtig. Hieran orientiert sich unser Selbstverständnis als Schulabteilung: Wir verstehen uns als Unterstützer in religionspädagogischen, (kirchen-)politischen und gesellschaftlichen Fragen Ihrer Tätigkeit. Hierzu stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Dezernats im Bischöflichen Ordinariat und in den regional-verorteten religionspädagogischen Ämtern Partnerinnen und Partner eines offenen und vertrauenvollen Dialogangebots dar.
Weitere Informationen zur Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und Missio canonica auf www.missiocanonica.de.