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LIMBURG, 06.05.2023

Neue Missio-Ordnung im Bistum Limburg

Seit Mai gilt im Bistum die neue Missio-Ordnung. Was sie klärt, für wen sie gilt und was neu ist, erklärt das Interview.

Seit 1. Mai gilt im Bistum Limburg die neue "Ordnung für die Erteilung der Missio canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht". Im Interview erklärt Dr. Ralf Stammberger, Bereichsleitung für den Leistungsbereich Pastoral und Bildung, was sich hinter der Ordnung verbirgt und was die Neuerungen sind. 

Was ist das für eine Ordnung und an wen richtet sie sich?

R. Stammberger: Die Missio ist die kirchliche Unterrichtserlaubnis. Wer sie hat, darf katholische Religion unterrichten. Die Missio wird vom Bischof erteilt. Religionsunterricht ist in Deutschland eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche. Die Religionsgemeinschaften bestimmen die Inhalte des Religionsunterrichtes mit und auch, wer ihn erteilen darf. Die Missio-Ordnung beschreibt, wer unter welchen Voraussetzungen die Unterrichtserlaubnis erhalten kann und auch unter welchen Umständen sie auch wieder entzogen werden kann.

Warum wurde die Ordnung nun bearbeitet?

Die deutschen Bischöfe haben im vor kurzem die sogenannte Grundordnung des kirchlichen Dienstes geändert. Religionslehrkräfte sind in der Regel jedoch nicht bei der Kirche beschäftigt. Da die  Weiterentwicklungen und Änderungen auch für sie greifen sollten, musste die Missio-Ordnung geändert werden. Für das Bistum Limburg ist sie zum 1. Mai in Kraft gesetzt. Uns war auch die Abstimmung mit den Diözesen Fulda, Mainz, Speyer und Trier wichtig, damit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, die weitgehend dem Gebiet dieser Diözesen entsprechen, möglichst gleiche Regelungen für die katholischen Lehrkräfte gelten. Die Missio wird darüber hinaus aber auch bundesweit gegenseitig anerkannt.

Was sind die Neuerungen?

Die wesentliche Neuerung ist, dass die persönliche Lebenssituation, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität keinen Einfluss mehr auf die Möglichkeit der Erteilung der Missio hat. Diese Änderung war überfällig. Was bleibt, ist, dass die Lehrkraft nicht nur theoretisch Wissen über die katholische Religion vermittelt und für die kirchliche Lehre einsteht, sondern auch persönlich. Christlich gesprochen will die Gottes- und Nächstenliebe, für die wir einstehen sollen, möglichst auch glaubwürdig gelebt werden. Diese Identifikation von Glaube und Leben wurde bisher stark mit Fragen der Sexualität in Verbindung gebracht. Hier bewegt sich aktuell die Diskussion in der Kirche. „Wer bin ich, dass ich verurteile?“, fragt etwa Papst Franziskus in Bezug auf Homosexuelle. Er spielt dabei auf die Perikope von Christus und der Ehebrecherin an, wo Christus sagt: „Auch ich verurteile dich nicht.“ Das heißt, die Frage, wer für die Kirche arbeiten oder als Lehrkraft tätig sein kann, wird nicht an der persönlichen Lebensform festgemacht, sondern daran, ob ein auf christlichen Werten basiertes Leben der Lehrkräfte sichtbar ist.
 

Stephan Schnelle

Pressesprecher

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