02.03.2012
Sich selbst und seinen Glauben einbringen
LIMBURG. Das Verhältnis von "Kirche und Staat" war Thema des thematischen Impulses von Prof. Dr. Gernot Sydow, Justitiar des Bistums Limburg, anlässlich eines Treffens der Verwaltungsräte im Bistum Limburg am Freitag, 2. März 2012. Zu Beginn feierte Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst mit den Teilnehmern gemeinsam die Eucharistie im Dom. In seiner Predigt dankte er den Männern und Frauen "von Herzen, dass sie sich aus der Motivation des Glaubens und der Berufung zum Kirchensein für die Verwaltung in unseren Pfarrgemeinden in Dienst nehmen lassen". Mit Blick auf die Botschaft der Fastenzeit für die Arbeit in einem Verwaltungsrat sagte er: "Die geistliche Bestimmung unserer Fastenzeit ist nicht einfach ein Abspecken, das nur Gewicht oder Kosten reduzieren will. Es braucht den geläuterten und gereinigten Blick auf den inneren Bauplan der Kirche, um zu investieren, wo Gott dazwischen kommen will."
Seinen Dank für künftiges und bereits geleistetes Engagement in den Verwaltungsräten sprach auch Gernot Sydow den rund 90 Teilnehmern aus. Es sei eine große Stärke der Kirche, dass für viele Katholiken ein solcher Einsatz in ihrer Pfarrei selbstverständlich sei. "Wer sich in der Pfarrei engagiert, bringt sich selbst und seinen Glauben ein", sagte Sydow. In seinem Vortrag nahm ein Thema auf, das gesellschaftlich diskutiert wird und das die konkrete Arbeit der Verwaltungsräte berührt. Für die bewährte und grundgesetzlich erwünschte Kooperation von Staat und Kirche in Deutschland nannte Sydow Beispiele wie etwa den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach sowohl an kirchlichen als auch staatlichen Schulen oder die Trägerschaft von kirchlichen Kindertagesstätten. Sydow erläuterte, welche Gründe Kritiker gegen die praktizierte Kooperation von Kirche und Staat vorbringen. Zugleich stellte er dar, wie eindeutig sich das Grundgesetz zur Kooperation bekennt und aus welcher Tradition das Prinzip der Neutralität erwachsen ist. In seinem Vortrag lenkte er den Fokus auf die unterschiedlichen historischen Entwicklungen, die in Frankreich zum Prinzip der Laizität und in Deutschland zum Prinzip der Neutralität geführt haben. Stark prägend hat sich in der deutschen Geschichte die sogenannte Bikonfessionalität ausgewirkt, wonach es seit dem 16. Jahrhundert zwei christliche Konfessionen gab. Diese beiden "Konfessionsparteien" mussten durch die staatlichen Prinzipien von Neutralität und Parität balanciert und eingebunden werden. Der von Kritikern regelmäßig vorgebrachte Verweis auf das Prinzip der Laizität französischer Prägung unterschlage die Besonderheiten in der Geschichte Frankreichs.
Im Anschluss gab es Gelegenheit, sich bei einem Imbiss in der Mensa der Marienschule über die anstehenden Herausforderungen auszutauschen und die thematischen Impulse des Vortrages im persönlichen Gespräch aufzugreifen. Mitglieder der Bistumsleitung sowie Mitarbeiter aus den verschiedenen Fachbereichen des Ordinariates, wie etwa dem Finanzdezernat, den Rentämtern und der Rechtsabteilung waren für die vielfältigen Anliegen der Verwaltungsräte Ansprechpartner.(pa)