27.04.2013
Kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Bischof
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat kein formales Ermittlungsverfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst wegen falscher Versicherung an Eides Statt eingeleitet. Das ist das Ergebnis einer Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
Es gibt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg lediglich einen Vorgang, der auf drei Strafanzeigen zurückgeht. Die Anzeigeerstatter hatten dem Bischof vorgeworfen, eine falsche Aussage über einen Flug nach Indien im vergangenen Sommer gemacht zu haben. Diese Strafanzeigen waren zunächst bei der Staatsanwaltschaft in Limburg eingegangen, die sich aber als nicht zuständig erklärt hat und den Vorgang nach Hamburg abgegeben hat. Dort prüft die Staatsanwaltschaft zurzeit, ob sie überhaupt ein formales Ermittlungsverfahren aufnehmen soll oder ob dafür der Anfangsverdacht fehlt.
An diesem Verfahrensstand hat sich seit der Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft in Hamburg nichts geändert. Es trifft deshalb nicht zu, wenn einzelne Medien am Samstag, 27. April, unter der Überschrift "Ermittlungen gegen den Limburger Bischof" einen anderen Eindruck zu vermitteln versuchen. Richtig ist lediglich, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft rechtlich verpflichtet ist, eine Strafanzeige zu prüfen. Diese Prüfung ist mit der Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft Hamburg eingeleitet worden und kann noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Mit dieser Prüfung ist keine - auch keine vorläufige - inhaltliche Beurteilung verbunden, ob die Vorwürfe zutreffen.
Das Bistum hatte in dieser Sache bereits im vergangenen Jahr ausführlich über die Webseite informiert und umfassende Transparenz hergestellt.