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13.11.2014

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Diözesanversammlung befasst sich mit Debatte um Sterbehilfe

LIMBURG - Die Würde des Menschen ist in allen Stadien des Lebens unantastbar. Dies hat die Diözesanversammlung des Bistums Limburg in der Erklärung "Menschenwürde am Ende des Lebens" klar gestellt. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger wollen sich dafür einsetzen, dass Menschen in der finalen Phase des Lebens in Würde leben und ihr Leben als würdevoll erfahren können. Mit Sorge sieht die gewählte Vertretung der Katholikinnen und Katholiken des Bistums Limburg die steigende gesellschaftliche Akzeptanz sowohl der Beihilfe zum Suizid (Assistenz zum Suizid), als auch der Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe).

"Immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft fühlen sich am Ende ihres Lebens alleingelassen", so die Diözesanversammlung in ihrer Erklärung. Sie sieht es als eine unverzichtbare Aufgabe der Kirche an, Menschen im Sterben zu begleiten. Dies könne etwa durch das Engagement von Ehren- und Hauptamtlichen in der Krankenhausseelsorge und in der Hospizarbeit geschehen. Positiv werden die bereits bestehenden Angebote ambulanter und stationärer Hospizarbeit bewertet. Mit Blick auf den bestehenden Bedarf, den medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung wird dringend empfohlen, dieses Engagement flächendeckend auszuweiten und öffentlich bekannter zu machen.

Die Diözesanversammlung plädiert dafür, die Mitwirkung beim freiverantwortlichen Suizid nicht mit den Mitteln des Strafrechts zu regeln und spricht sich dafür aus, dass im deutschen Strafrechtssystem die Suizidassistenz grundsätzlich straffrei bleiben soll. Strafrechtliche Verschärfungen mit den erforderlichen Ausnahmeregelungen in diesem Bereich könnten die Gefahr mit sich bringen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids schwerkranker und sterbender Menschen gefördert werde. Dies wäre keinesfalls zu wünschen.

Mit Blick auf eine ärztliche Suizidassistenz ermutigt die Diözesanversammlung die Ärztekammern, zu bundesweit einheitlichen, berufsrechtlichen Regelungen zu kommen, wonach Ärzte keine Assistenz beim freiverantwortlichen Suizid leisten sollen. Die Diözesanversammlung lehnt eine gewerbliche oder gewinnorientierte Suizidassistenz ab.

Menschen würdevoll begleiten

Ausdrücklich hat sich die Diözesanversammlung dafür ausgesprochen, dass Menschen im Sterben professionell und würdevoll begleitet werden sollen. Zu diesem Thema wurde die Erklärung "Menschen im Sterben begleiten" verabschiedet. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger haben den Hauptausschuss Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hospiz beauftragt, den Beitrag des Bistums Limburg zur "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" vorzubereiten. Diese Charta wurde von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband sowie der Bundesärztekammer initiiert.

Die Diözesanversammlung hatte sich auf ihrer siebten Sitzung intensiv mit ethischen, theologischen, juristischen und kriminologischen Aspekten der aktuellen Debatte um den assistierten Suizid, die Hilfestellung bei der Selbsttötung, befasst. Im kommenden Jahr wird der Deutsche Bundestag entscheiden, ob der assistierte Suizid, die Hilfestellung bei der Selbsttötung, verboten wird oder unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein soll. "Lasst es so, wie es ist. Wir sind bisher gut damit gefahren", so die Auffassung der beiden Referenten der Sitzung, Professor Eberhard Schockenhoff (Freiburg) und Professor Torsten Verrel (Bonn). Die aktuelle Diskussion ziele auf eine Verschärfung der Rechtslage ab und missachte, dass das derzeitige Strafrecht funktioniere, erklärte Verrel. Es gehe nicht um die Zulassung von bisher Verbotenem, sondern um das Verbot von bisher Erlaubtem. "Die aktuelle Diskussion leidet unter einer mangelnden Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Formen der Sterbehilfe, insbesondere unter einer Vermischung von Suizidbeihilfe und der verbotenen Tötung auf Verlangen", so Verrel.

Autonomie und Selbstbestimmung

Im Bereich der Ethik und Theologie kommt dem Autonomiebegriff des Menschen in der aktuellen Debatte eine zentrale Bedeutung zu. "Häufig wird Autonomie auf die Fähigkeit und das Recht reduziert, eigene Wünsche zu äußern und sich deren Verwirklichung der Mithilfe des pflegerischen und ärztlichen Personals zu bedienen", so Professor Schockenhoff. In der Philosophie bedeute Autonomie gerade nicht das Recht auf subjektive Wunscherfüllung, sondern die Fähigkeit des Menschen, sich aus dem Bannkreis von Neigungen, Wünschen und Zwecken zu erheben. Schockenhoff sprach sich für einen humanen Sterbebeistand aus, der den kranken Menschen durch pflegerische Betreuung, wirksame Schmerzbekämpfung nach den Grundsätzen der Pallativtherapie und menschliche Begleitung befähigt, seinen eigenen Tod anzunehmen. (StS)

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