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22.04.2014

Entlastung für Weihbischof Manfred Grothe

Paderborner Erzbischof nimmt Rücktritt vom Amt des Dompropstes an

PADERBORN - Aus Anlass seines 75. Geburtstages am 4. April dieses Jahres hatte Dompropst Weihbischof Manfred Grothe Erzbischof Hans-Josef Becker den Statuten des Paderborner Metropolitankapitels entsprechend seinen Amtsverzicht als Dompropst angeboten. Der Paderborner Erzbischof nahm dieses Rücktrittsgesuch jetzt mit Wirkung zum 1. Mai 2014 an. Am Ostermontag erhielt Dompropst Weihbischof Manfred Grothe im Bischofshaus seine Entpflichtungsurkunde aus den Händen des Erzbischofs.

Weihbischof Manfred Grothe war am 1.März 2013 vom Paderborner Metropolitankapitel zum Dompropst gewählt worden.

Weihbischof Manfred Grothe ist seit 1987 Mitglied des Paderborner Metropolitankapitels. Von 2007 bis 2009 trug er als Domdechant und somit als Stellvertreter des Dompropstes bereits die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Liturgie im Hohen Dom und alle Fragen der Dommusik. Gemäß den Statuten des Paderborner Metropolitankapitels leitet Domdechant Generalvikar Alfons Hardt nun bis zur Neuwahl eines neuen Dompropstes vorübergehend die Geschäfte des Metropolitankapitels.

Hintergrund: Dompropst und Metropolitankapitel

Der Dompropst steht als "primus inter pares" (lateinisch für "Erster unter Gleichen") an der Spitze des Metropolitankapitels. Diesem gehören vierzehn Diözesanpriester an, die als Domkapitulare (Domherren) für den Vollzug der Liturgie in der Bischofskirche sowie für deren Erhalt und Pflege verantwortlich sind. Es wird unterschieden zwischen dem Dompropst als erstem Dignitär, dem Domdechanten als seinem Stellvertreter, acht residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Das Metropolitankapitel wählt den Paderborner Erzbischof. Der Dompropst vertritt das Metropolitankapitel gerichtlich und außergerichtlich und sorgt für den Einhalt der Statuten, die sich das Domkapitel gegeben hat. Ferner beruft er Kapitelssitzungen ein, leitet diese und verantwortet die Ausführung der Beschlüsse. In seiner Funktion als Dompropst ist er Dienstvorgesetzter für die Angestellten des Metropolitankapitels. Der Dompropst wird gewählt vom Domdechanten und den acht residierenden Domkapitularen.
(Pressemitteilung Erzbistum Paderborn)

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