02.02.2014
Erklärung zur Berichterstattung
LIMBURG - Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung befasst sich heute in zwei Beiträgen mit Bischof und Bistum. Dazu ist zu erklären, dass Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst nicht suspendiert ist. Der Bischof ist gelegentlich aus persönlichen Gründen kurz in Limburg. Mit Blick auf das Bullettino vom 23. Oktober 2013 wird Bischof Tebartz-van Elst eine Zeit außerhalb der Diözese gewährt. Der Bischof ist also nicht aus Limburg verbannt oder von Rom ins Exil geschickt worden. Er darf in Limburg sein und er ist der Bischof der Diözese.
Das Bullettino schreibt weiter, dass es "in der Diözese zu einer Situation gekommen ist, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann." Der Bischof übt sein Amt demnach zurzeit nicht aus. Generalvikar Rösch leitet die Amtsgeschäfte in der Diözese und ist dem Heiligen Stuhl gegenüber Rechenschafts- und Informationspflichtig. Anweisungen seitens des Bischofs an den Generalvikar gibt es nicht.
Stephan Schnelle
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit