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02.01.2014

Verfahren gegen Bischof endgültig eingestellt

Hanseatisches Oberlandesgericht bestätigt Beschluss den Medien

LIMBURG/HAMBURG - Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat das Verfahren gegen den Bischof von Limburg, Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, endgültig eingestellt. Dies hat die Behörde Medienberichten zufolge am Donnerstag, 2. Januar 2014, auf Anfrage mitgeteilt. Der Bischof sei der Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro an die Staatskasse bereits vor Weihnachten nachgekommen. Damit sei, so wird die Sprecherin des Gerichts, Nana Frombach, zitiert "aus dem vorläufig eingestellten ein endgültig eingestelltes Verfahren geworden". Dieser Beschluss sei nicht anfechtbar.

Bischof Tebartz-van Elst hält sich zurzeit in der Benediktinerabtei in Metten auf. Die von ihm bei der Deutschen Bischofskonferenz erbetene Prüfungskommission arbeitet und klärt die Kosten, die Finanzierung und die Entscheidungswege rund um die Bauprojekte auf dem Limburger Domberg. Mit dem Abschluss dieser Klärung wird Ende Januar 2014 gerechnet. (StS)

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