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HADAMAR, 03.12.2021

Menschen mit Behinderungen haben Recht auf Bildung

Am 3. Dezember ist Welttag der Menschen mit Behinderung. Im Interview berichtet Anne Badmann, Referentin für Leichte Sprache bei der Katholischen Erwachsenenbildung Limburg, über die gesellschaftliche Bedeutung von Leichter Sprache.

Am Freitag, 3. Dezember, ist Welttag der Menschen mit Behinderung. Die Vereinten Nationen haben vor knapp 30 Jahren diesen besonderen Tag ins Leben gerufen, um auf die Belange dieser Menschen aufmerksam zu machen. Würde und Wohlergehen, Chancengleichheit und Teilhabe sollen im Fokus stehen. Behinderung hat viele Gesichter, auch geistige Einschränkung kann eine Ausprägung sein.

Anne Badmann ist Referentin für Leichte Sprache bei der Katholischen Erwachsenenbildung Limburg (KEB). Leichte Sprache ist eine besondere Form der Kommunikation. Sie hilft Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen oder eingeschränktem Sprachverständnis, komplizierte Sachverhalte zu verstehen. Die Sätze sind kurz und prägnant und möglichst ohne Fremdwörter formuliert. Unterstützend illustrieren Bilder den Inhalt des Textes.

An wen richtet sich Leichte Sprache?
Badmann: Leichte Sprache richtet sich an alle, denen unsere übliche Art zu kommunizieren Probleme bereitet. Das können Menschen mit Lernschwierigkeiten genauso sein wie Menschen mit niedrigem Bildungsniveau oder eingeschränkten Deutschkenntnissen. Leichte Sprache erleichtert auch Menschen mit Demenz oder einer Hörbehinderung das Verstehen. Dazu kommen die über 6 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die über geringe Lesefähigkeiten verfügen, also zwar einzelne Wörter, aber keine Sätze oder Texte sinnerfassend lesen können.

Wie kann Leichte Sprache helfen, die Ziele der UN zu verwirklichen?
Badmann: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert gleichberechtigte Teilhabe und Mitwirkung am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Teilhabe am sozialen Leben und an gesellschaftspolitischen Diskussionen kann nur dann gelingen, wenn alle miteinander kommunizieren können. Auch für individuelle Entscheidungen darüber, wie man leben, wohnen oder arbeiten möchte, müssen Menschen sich informieren können. Informationen in Leichter Sprache können diese Informationsbeschaffung unterstützen und sind zum Beispiel für Behörden und Sozialversicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Die UN-BRK garantiert auch Teilhabe an Erwachsenenbildung. Dies ermöglichen wir als KEB im Bistum Limburg durch Bildungsangebote in Leichter Sprache.

Warum ist es für uns als Gesellschaft wichtig, dass Alle teilhaben können?
Badmann: Eine umfassende und gerechte Teilhabe aller ist ein Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nur wenn es uns als Gesellschaft gelingt, dass sozusagen „alle mitmachen können“, läuft es so, wie wir uns eine Gemeinschaft vorstellen. Das heißt, auch Menschen mit Behinderung, mit wenig Bildung oder mit anderen Muttersprachen im sozialen Leben und bei politischen Entscheidungsprozessen einzubinden. Dann können beiden Seiten – die Gesellschaft und der einzelne Mensch – profitieren. Ein praktisches Beispiel aus einer KiTa in Frankfurt: Seit die Elternbriefe dort in Leichter Sprache verfasst werden, hat das freiwillige Engagement der Eltern stark zugenommen. Offensichtlich hatten viele Eltern zuvor Aufrufe zu Arbeitseinsätzen schlichtweg nicht verstanden. 

Wo finden Menschen mit sprachlichen Handicaps und auch deren Angehörige Informationen zu Ihren Angeboten?
Badmann: Mit der Website www.leichte-sprache.online haben wir als KEB ein neuartiges Online-Angebot in Leichter Sprache geschaffen. Hier finden Interessierte einfach verständliche Informationen zu Themen wie gesunder Ernährung, christlichen Feiertagen, Wahlen oder Prävention sexualisierter Gewalt. Jetzt im Advent gibt es zum Beispiel Plätzchenrezepte und eine weihnachtliche Geschichte in Leichter Sprache zu entdecken. Sie können auf der Website Materialien wie Info-Broschüren zu verschiedenen Themen, ein Kochbuch oder eine CD mit Traumreisen in Leichter Sprache bestellen oder sich auf dem verlinkten YouTube-Kanal Erklärfilme ansehen oder kurze Geschichten und Traumreisen anhören. So unterstützt die KEB nicht nur die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern leistet auch einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit.
 

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