Wie frei ist der Freitod?
Wie frei ist ein Freitod? Kaum ein Thema berührt existenziellere Fragen als das Sterben und die Entscheidung über das eigene Lebensende. Der assistierte Suizid der Kessler-Zwillinge Ende vergangenen Jahres hat die gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe, Selbstbestimmung und Verantwortung neu belebt und gezeigt, wie sehr rechtliche Regelungen, ethische Überzeugungen und persönliche Erfahrungen hier miteinander ringen.
Unter dem Titel Wie frei ist ein Freitod? lädt die Katholische Erwachsenenbildung Hochtaunus (KEB) am Dienstag, 3. März, um 19:30 Uhr zu einer öffentlichen Gesprächsveranstaltung in das katholische Gemeindezentrum St. Michael (St. Michaelsweg 4, 61273 Wehrheim/Ts.) ein.
Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das die Autonomie des Individuums und das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben betont hat. Zugleich bleiben viele rechtliche, ethische und seelsorgliche Fragen offen - nicht zuletzt, weil der Gesetzgeber bislang keine neuen Regelungen getroffen hat.
Im Gespräch kommen unterschiedliche Perspektiven zusammen. Zu den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern zählen Dr. Johannes zu Eltz, Dompfarrer in Frankfurt, Beate Mink, ehrenamtliche Ansprechpartnerin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, sowie Dr. Sonja Sailer-Pfister, Bistumsbeauftragte für Hospizarbeit. Eine weitere wissenschaftliche Perspektive soll Prof. Ute Lewitzka, Inhaberin des Lehrstuhls für Suizidologie an der Goethe-Universität Frankfurt, einbringen. Moderiert wird das Gespräch von Meinhard Schmidt-Degenhard.
Dabei geht es auch um die Frage, wie ein menschenwürdiger Umgang mit Sterben und Tod aussehen kann und welche Herausforderungen sich daraus für Kirche und Gesellschaft ergeben. Die Teilnehmenden sind ausdrücklich eingeladen, sich mit Fragen und eigenen Gedanken in die Diskussion einzubringen. Der Eintritt ist frei.