05.12.2012
Anfangsverdacht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten
HOFHEIM - "Es zeigt sich, dass die Einrichtung einer internen Revisionsabteilung 2010 im Bistum Limburg eine gute Entscheidung war", stellte der Leiter der Abteilung "Weltliches Recht", Prof. Gernot Sydow, nach einer Information an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Prof. Sydow hat die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass die Revision in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde einem Anfangsverdacht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Kindertagesstätte St. Georg in Hofheim am Taunus nachgehe. Die Einrichtung steht in Trägerschaft der Kirchengemeinde.
Im Zuge der Revision wurde deutlich, dass die Einrichtungsleitung sich Zugang zu Barmitteln verschafft haben könnte, deren Verwendung bisher ungeklärt sind. Die Revision prüft derzeit detailliert die Zahlungsströme aus den Jahren 2006 bis 2012. Es wird untersucht, welche Teile ordnungsgemäß für die Einrichtung verwandt wurden und in welcher Höhe Geld eventuell zweckentfremdet wurde. Die Einrichtungsleitung hatte die Aufgabe, Gelder der Einrichtung zu verwalten, und war in diesem Rahmen mit Kontovollmacht ausgestattet. Die verdächtigte Einrichtungsleitung hatte Mitte des Jahres den Arbeitgeber aus persönlichen Gründen um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebeten. Dieser Bitte wurde nachgekommen.
Die Revision, die betreffenden Fachabteilungen und die betroffene Kirchengemeinde als Trägerin der Einrichtung arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung des Falles. Das Justiziariat prüft, wie ein eventuell entstandener Schaden durch die Schädigerin ausgeglichen werden kann.
Sollten weitere Erkenntnisse vorliegen, erhalten Sie zeitnah Informationen über die Pressestelle des Bistums Limburg. Sie steht auch für Rückfragen zur Verfügung.