05.12.2012
Erfolg im Prozess gegen ehemaligen Rendant
LIMBURG - Das Bistum Limburg hat in einem Gerichtsverfahren gegen einen früheren Mitarbeiter endgültig einen Erfolg errungen. Der inhaftierte frühere Rendant, der wegen Untreue vom Landgericht Limburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt ist, hat in einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt zugestanden, zur Rückzahlung von 3,5 Millionen Euro nebst Zinsen verpflichtet zu sein. Damit hat das Bistum in den kommenden 30 Jahren die Möglichkeit seine Vermögenswerte zu pfänden, unabhängig davon, ob sie schon bekannt sind oder in Zukunft aufgefunden werden. Das bezieht sich unter anderem auf eine Lebensversicherung und sämtliche Immobilien, darunter zwei Einfamilienhäuser in Limburger Ortsteilen.
Einen ersten Teilbetrag von 25.000 Euro hat das Bistum bereits aus der Zwangsversteigerung zweier Wohnungen erhalten. Das Bistum unternimmt weitere Vollstreckungsmaßnahmen, auch gegen verschiedene Familienangehörige, an die der Täter Vermögenswerte übertragen hatte. Wichtige Grundlage dafür ist unter anderem eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht Limburg kürzlich gegen den Schwiegersohn erlassen hat. Das Bistum kann nun auch den Schwiegersohn in die Verantwortung nehmen und bekommt Zugriff auf ein in Lindenholzhausen erbautes Haus der Tochter und des Schwiegersohns.
"Es zeigt sich jetzt, dass sich das konsequente Vorgehen des Bistums über mehrere Jahre hinweg gelohnt hat", sagte der Justitiar des Bistums, Gernot Sydow, nach der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht. "Wir werden auch weiterhin die juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die entzogenen Gelder zurückzufordern. Ich bin nach diesen gerichtlichen Entscheidungen zu unseren Gunsten zuversichtlich, dass wir demnächst weitere Summen zurückerhalten werden."
Wegen des Hauses in der Prälat-Stein-Straße hat die Staatsanwaltschaft Limburg auch Anklage gegen die Tochter und den Schwiegersohn erhoben. Sie hatten in Kenntnis der Straftaten des Vaters noch einen notariellen Vertrag über das Haus abgeschlossen. Das wertet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift als strafbare Geldwäsche.