25.11.2013
Kein strafrechtlicher Anfangsverdacht
LIMBURG. Die Staatsanwaltschaft Limburg wird Medienberichten zufolge, keine Ermittlungen wegen Untreue gegen den Bischof von Limburg, Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, führen. Die Justizbehörde teilte mit, dass die gegen den Bischof eingegangenen Strafanzeigen gegenwärtig keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht ergäben. (StS)