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25.11.2013

Kein strafrechtlicher Anfangsverdacht

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bischof vorerst ein

LIMBURG. Die Staatsanwaltschaft Limburg wird Medienberichten zufolge, keine Ermittlungen wegen Untreue gegen den Bischof von Limburg, Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, führen. Die Justizbehörde teilte mit, dass die gegen den Bischof eingegangenen Strafanzeigen gegenwärtig keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht ergäben. (StS)

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