02.10.2013
Wechsel im Amt des Generalvikars
Limburg - Der Bischof von Limburg, Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, ernennt zum 1. Januar 2014 den bisherigen Stadtdekan von Wiesbaden, Pfarrer Wolfgang Rösch, zu seinem Generalvikar. Diese Entscheidung teilte der Bischof heute, am Mittwoch, dem 2. Oktober 2013, in Limburg bei einem Treffen mit allen Priestern im aktiven Dienst des Bistums mit. Zugleich sprach Tebartz-van Elst dem scheidenden Generalvikar Dr. Franz Kaspar seinen Dank und seine Anerkennung für die Jahre seines Wirkens in dieser Aufgabe aus.
Generalvikar Dr. Kaspar hatte im Mai 2013, wie es das Kirchenrecht vorsieht, dem Bischof zum Tag seines 75. Geburtstags den Verzicht auf sein Amt angeboten. Bischof Tebartz-van Elst hatte ihn ausdrücklich gebeten, bis auf weiteres im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger ernannt wird. Dabei war das Goldene Priesterjubiläum des scheidenden Generalvikars im Dezember als Zeitpunkt für einen Wechsel im Amt in den Blick genommen worden.
Wolfgang Rösch, wurde am 25. August 1959 in Wiesbaden geboren, wuchs mit drei Brüdern in Erbach im Rheingau auf. Nach dem Abitur und Wehrdienst studierte er zunächst fünf Jahre Maschinenbau in Darmstadt und anschließend Philosophie und Theologie in Frankfurt und Rom. In Rom wurde er 1990 von Kardinal Karl Lehmann zum Priester geweiht. 1991 kehrte er ins Bistum Limburg zurück und wurde Kaplan in Wetzlar, später in Hadamar. Von 1994 bis 1997 wirkte er als Pfarrer in Limburg-Offheim und Limburg-Ahlbach. Bischof Franz Kamphaus berief ihn 1997 zum Regens des Priesterseminars in Limburg. 2003 bis 2010 war er Pfarrer in den Königsteiner Pfarreien und ist seit 2010 bis heute Pfarrer der Pfarrei St. Bonifatius in Wiesbaden.
Hintergrundinformation
Der Generalvikar ist der Vertreter des Diözesanbischofs im Bereich der allgemeinen Verwaltung. Nach kirchlichem Recht muss der Generalvikar Priester sein, soll durch Doktorat oder Lizenziat im kanonischen Recht oder in der Theologie oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren, durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung ausgewiesen sein. Er darf nicht jünger als 30 Jahre sein. Der Generalvikar leitet die bischöfliche Verwaltungsbehörde, das Bischöfliche Ordinariat. Er wird vom Bischof ernannt. Seine Amtszeit endet mit Annahme des Verzichts durch den Ortsbischof bzw. erlischt bei Vakanz des Bischöflichen Stuhls.