12.08.2014
Keine Erhöhung der Kirchensteuer
LIMBURG - Die aktuelle Berichterstattung zu der Änderung des Verfahrens bei der Einbehaltung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) führt bei vielen Gläubigen zu Verunsicherung und der Frage, ob damit eine Erhöhung der zu zahlenden Kirchensteuer verbunden ist. Diese Frage kann eindeutig mit "nein" beantwortet werden.
Bei der Erhebung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) ändert sich ab dem 1. Januar 2015 lediglich das Verfahren, nicht die individuell abzuführende Kirchensteuer. Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 sind kirchensteuerpflichtige Bankkunden verpflichtet, entweder ihrem Kreditinstitut einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer zu stellen oder die steuerpflichtigen Kapitalerträge in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
Ab Januar 2015 wird dieses Verfahren nun automatisiert abgewickelt. Die anfallende Kirchensteuer wird durch das Kreditinstitut einbehalten und über die Finanzverwaltung an das Bistum Limburg abgeführt. Hierzu fragen die Kreditinstitute einmal jährlich die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab, wobei eine verschlüsselte Übermittlung erfolgt. Wer die Übermittlung seiner Religionszugehörigkeit an das Kreditinstitut nicht wünscht, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erwirken. In diesem Fall ist der Kirchensteuerpflichtige selbst für die Abführung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch dann weiterhin notwendige Angaben in der Einkommensteuererklärung verantwortlich.
Bei der Neuregelung handelt es sich also nicht um eine neue Steuer, sondern lediglich um ein modernisiertes und automatisiertes Verfahren. Auch in der Vergangenheit ist bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erhoben worden, da Kapitalerträge als Teil des Einkommens kirchensteuerpflichtig sind.
Weitergehende Informationen hat die Deutsche Bischofskonferenz in einen Flyer zusammengefasst: <link http: www.dbk.de fileadmin redaktion diverse_downloads dossiers_2014 dbk_flyer-kirchensteuer-auf-kapitalertragsteuer.pdf>www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2014/DBK_Flyer-Kirchensteuer-auf-Kapitalertragsteuer.pdf.
Das Bistum Limburg macht die Verwendung der Kirchensteuer durch regelmäßige Veröffentlichungen transparent und informiert über das vollständige Vermögen und die bestehenden finanziellen Verpflichtungen. Der Internetauftritt des Dezernates Finanzen, Verwaltung und Bau <link http: www.finanzen.bistumlimburg.de>www.finanzen.bistumlimburg.de hält ein umfangreiches Informationsangebot bereit. Rückfragen können an die E-Mail-Adresse finanzen@bistumlimburg.de gerichtet werden.