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02.07.2014

Weg der Aufarbeitung im Bistum geht weiter

Erklärung der Diözese zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens

LIMBURG - Die Staatsanwaltschaft Limburg wird kein Ermittlungsverfahren gegen den emeritierten Bischof oder Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats aufnehmen. Dies wurde am Mittwoch, 2. Juli 2014, bekannt gegeben. Nach den Vorermittlungen, bei denen die Behörde sowohl den Bericht der Prüfungskommission als auch weitere kirchenrechtliche Unterlagen zugrunde gelegt hat, habe sich kein Anfangsverdacht ergeben.

"Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bischof von Limburg einzuleiten und die Feststellung, dass kein strafrechtlich verfolgbares Verhalten des emeritierten Bischofs vorliegt, sind für das Bistum wichtige Feststellungen, die den Weg der Aufarbeitung und des Neubeginns erleichtern", erklärte Weihbischof Manfred Grothe, der Apostolische Administrator für das Bistum Limburg. Der Heilige Vater habe allen im Bistum aufgetragen, die Voraussetzungen zu schaffen, um wieder ein Klima der Barmherzigkeit und Versöhnung im Bistum entstehen zu lassen. Dazu hat die Bistumsleitung in den vergangenen Wochen ausgehend vom Prüfbericht eine umfangreiche Themenliste erstellt, die nun systematisch und verlässlich abgearbeitet werde.

Diese Agenda beinhalte Finanzfragen, rechtliche und strukturelle Fragen genauso wie Themen der Kommunikation und des Miteinanders im Bistum. "Wir waren in den vergangenen Monaten nicht untätig. Viele Verstöße gegen innerkirchliches Recht, insbesondere Beteiligungsrechte kirchlicher Gremien, wurden bereits bearbeitet. Die weiteren Fragestellungen, die sich aus dem Prüfbericht ergeben, sind aufgegriffen oder auf einen guten Weg gebracht worden. Einiges braucht noch längere Zeit der Beratung, Planung und dann der Umsetzung", so Grothe. Mit der Staatsanwaltschaft habe die Bistumsleitung in den vergangenen Monaten kooperiert.

"Soweit die Staatsanwaltschaft auf das Selbststimmungsrecht der Kirche verweist, werden wir nun unsererseits mit den Kategorien des Kirchenrechtes die Sachverhalte zu prüfen haben.", betonte Grothe. Vorbereitende Arbeiten seien dazu bereits geleistet worden. Grothe betonte, dass es beim Neubeginn und bei der Aufarbeitung der Ereignisse nicht darum gehe, das Bistum Limburg neu zu erfinden. Es gehe vielmehr darum, dass die Gläubigen die Freude am Glauben wieder zurückgewinnen und die Diözese ihr Selbstbewusstsein wiederfände. Auf Ebene der Verwaltung werde an der Umsetzung der bereits genannten Agenda gearbeitet. Das schaffe in vielen Bereichen die nötige Klarheit. So wurde beschlossen, dass die Vorgänge rund um das St. Georgswerk bis zum Jahresende rückabgewickelt werden. Die Veräußerung von Anteilen des Gemeinnützigen Siedlungswerkes wird überprüft und die Bedingungen für eine Bereinigung des Sachverhalts abgeklärt. Die öffentlichen Räumlichkeiten im Diözesanen Zentrum St. Nikolaus auf dem Limburger Domberg sollen für Konferenzen und Veranstaltungen des Bistums geöffnet werden. Das alles geschieht auch in Zusammenarbeit mit Gremien und Organen der Diözese. So gibt es Gespräche mit den Mitgliedern des ehemaligen Priesterrates, mit den Vertretern der Berufsgruppen in der Diözese und mit den synodalen Gremien. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Offenlegung des Vermögens und der finanziellen Verpflichtungen der Rechtsträger "Bistum Limburg", "Bischöflicher Stuhl" und "Domkapitel" im Juli 2014. (StS)

 

<link file:24032 presseerklärung der>Presseinformation der Staatsanwaltschaft Limburg im Wortlaut

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