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LIMBURG, 20.05.2016

Mehr Transparenz, externe Kontrolle und Entflechtung

Bistum Limburg strukturiert Vermögensverwaltung komplett neu.

Mehr Transparenz, mehr externe Kontrolle und Aufsicht sowie eine personelle Entflechtung: Dies sind die zentralen Ziele der Neuordnung der Vermögensverwaltung in der Diözese Limburg. Weihbischof Manfred Grothe, der Apostolische Administrator, hat das "Gesetz über die diözesane Vermögensverwaltung im Bistum Limburg" nach kurialer und synodaler Beratung zum 1. April 2016 in Kraft gesetzt. Domkapitular Wolfgang Rösch und Finanzdezernent Gordon Sobbeck, stellten die Neuordnung am Freitag, 20. Mai, Medienvertretern vor.

"Bei der Neuordnung der Vermögensverwaltung handelt es sich um die größte Reform der Vermögensverwaltung im Bistum Limburg in den vergangenen Jahrzehnten", erklärt Domkapitular Wolfgang Rösch, der Ständige Vertreter des Apostolischen Administrators. Die Diözese habe sich damit nicht nur den Geschehnissen der vergangenen Jahre gestellt sowie die Erkenntnisse aus dem Prüfungsbericht aufgearbeitet. "Als Bistum haben wir vielmehr unsere Strukturen und Standards weiterentwickelt und die Zukunft unserer Vermögensverwaltung aktiv gestaltet", sagt Gordon Sobbeck, der Finanzdezernent und Ökonom des Bistums Limburg.

Die Gremien der Vermögensverwaltung

Die Neuordnung sieht fünf Gremien vor, die Aufgaben der Vermögensverwaltung der Körperschaften "Bistum Limburg" und "Bischöflicher Stuhl" wahrnehmen: Als neues Gremium hat der Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) im Mai seine Arbeit aufgenommen. Der DVVR ist ein unabhängiges Gremium mit fünf externen Mitgliedern, die vom Diözesankirchensteuerrat vorgeschlagen und vom Bischof berufen werden. Vorsitzender ist der Bischof oder ein von ihm Beauftragter, in der Regel ist das der Generalvikar. Bischof oder Beauftragter sowie der Finanzdezernent, der geschäftsführend an den Sitzungen teilnimmt, haben kein Stimmrecht. Die ehrenamtlichen, externen Mitglieder haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Finanz-, Steuer- und Rechtswesen. Sie dürfen nicht im kirchlichen Dienst auf der Ebene des Bistums oder des Bischöflichen Stuhles zu Limburg tätig sein und müssen ihren Wohnsitz im Bistum Limburg haben. Ihre Amtszeit beträgt zunächst fünf Jahre.

Das Konsultorenkollegium kann mit Blick auf das Kirchenrecht als ständiger Ausschuss des Priesterrates bezeichnet werden. 1983 hat die Deutsche Bischofskonferenz diese Aufgabe dem jeweiligen Kathedralkapitel übertragen. Im Bistum Limburg wird diese Aufgabe vom Domkapitel wahrgenommen. Wesentliche Aufgaben des DVVR und des Konsultorenkollegiums sind die Zustimmung zu Planungs- und Baufreigaben bei Neubauten sowie Um- und Erweiterungsbauten bei diözesanen Baumaßnahmen. Der DVVR hat hier den Fokus auf wirtschaftliche, das Konsultorenkollegium auf pastorale Aspekte zu legen.

Synodales Gremien befasst sich mit sämtlichen Haushaltsfragen

Der Diözesankirchensteuerrat (DKStR) ist ein synodales Gremium im Bistum Limburg mit 18 stimmberechtigten Mitgliedern. Insgesamt 13 Mitglieder üben nach synodaler Wahl ihr Mandat ehrenamtlich aus. Sämtliche Haushaltsfragen des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Limburg werden in diesem Gremium beraten und beschlossen. Der DKStR ist mit Blick auf den Haushalt dazu berufen, den Haushaltsplan zu beschließen, den Jahresabschluss festzustellen, über Art und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses zu beschließen und den Abschlussprüfer zu wählen. Die bisherige Aufteilung der Budgetkompetenzen zwischen Verwaltungskammer und Diözesankirchensteuerrat wird aufgegeben. Darüber hinaus hat der DKStR einen Finanzausschuss eingerichtet, der mit Fachleuten aus dem Finanz-, Steuer-, und Rechtswesen besetzt ist. Dieser Ausschuss bereitet die Sitzungen des DKStR vor und nimmt Kontrolltätigkeiten im Bereich der Finanzanlagen wahr.

Ein kuriales Gremium zur Beratung des Bischofs in Finanz- und Vermögensangelegenheiten ist die Finanzkammer des Bischöflichen Ordinariats. Dieses Gremium setzt sich aus dem Generalvikar, dem Finanzdezernenten, dem Justitiar, dem Personaldezernenten und dem Dezernenten Pastorale Dienste zusammen. Die Finanzkammer ist für die verschiedenen Aufgaben der Finanz- und Vermögensverwaltung der Körperschaften "Bistum Limburg" und "Bischöflicher Stuhl" zuständig. Zudem gibt es den Ausschuss Bau- und Liegenschaften des Bischöflichen Ordinariats. Er kümmert sich um die kurieninterne Vorberatung von Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten. Grundlage dieser Vorberatung sind die Festlegungen in der Haushalts- und Finanzplanung.

Apostolischer Administrator initiierte Reform

Der Apostolische Administrator hat die Neuordnung der Vermögensverwaltung im Oktober 2014 initiiert. Er hat die "AG Statut" mit der Präsidentin der Diözesanversammlung, dem Vorsitzenden des Diözesankirchensteuerrates, dem Domdekan, einem Vertreter des ehemaligen Priesterrates, einem Vertreter der Mitarbeitervertretung, dem Ständigen Vertreter des Apostolischen Administrators, dem Leiter der Abteilung Kirchliches Recht und dem Justitiar eingesetzt, um einen Vorschlag für die Neuordnung zu erarbeiten. Koordiniert wurde diese Arbeit vom Finanzdezernenten. Die Arbeitsgruppe hat etwa ein Jahr auch mit externer Beratung an dieser großen Reform gearbeitet. Vor der Inkraftsetzung ist der Vorschlag intensiv kurial und synodal beraten worden. (Sts)

Das Artikelgesetz über die diözesane Vermögensverwaltung im Bistum Limburg finden Sie im Amtsblatt 2016, Nr. 4 (https://www.bistumlimburg.de/nc/mediathek/mediathek-amtsblatt.html).

Hintergrund zum Diözesanvermögensverwaltungsrat und zum Konsultorenkollegium: Das Kirchenrecht kennt mit dem Diözesanvermögensverwaltungsrat und dem Konsultorenkollegium zwei Gremien, die Aufsicht über die Verwaltung diözesanen Vermögens führen. Um ihren Auftrag erfüllen zu können, kommen ihnen Anhörungs- und Zustimmungsrechte zu. Das bedeutet, dass der Bischof (oder an seiner Statt) der Diözesanökonom gültig bestimmte Rechtsakte oder Rechtsgeschäfte nur tätigen kann, wenn er zuvor beide Gremien in der rechtlich vorgeschrieben Weise konsultiert hat.

Stephan Schnelle

Pressesprecher

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