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10.03.2017

MAV-Wahlen im Bistum Limburg

Durch die Mitarbeitervertretungsordnung sind Dienstgeber und Mitarbeitervertreter zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet.

Alle vier Jahre wird sie gewählt: die Mitarbeitervertretung (MAV). In diesem Jahr ist es wieder so weit. Im gesamten Bistum Limburg werden Mitarbeitervertretungen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. April gewählt. "Sich ehrenamtlich für Dienstgemeinschaft und Kollegen einzusetzen und so Bestand und Glaubwürdigkeit des Dritten Weges zu sichern, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern gelebter Glaube", sagte Bischof Georg Bätzing. Er bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement der Mitarbeitervertreter und ermutigte alle wählbaren Mitarbeiter, sich für die Wahlen aufstellen zu lassen.

"Ich bin dankbar, dass sich immer wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden, die durch ihre Kandidatur und Tätigkeit für die MAV an der Verwirklichung unserer Dienstgemeinschaft und unseres kirchlichen Auftrages mitwirken", sagte der Bischof. Durch die Mitarbeitervertretungsordnung seien Dienstgeber und Mitarbeitervertreter zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und zu respektvollem Umgang miteinander verpflichtet. "Zu diesem gehört die Einhaltung der Vorschriften ebenso wie ein offenes Ohr für die Anliegen des Gegenüber", betonte Bischof Georg. (fes)

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