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LIMBURG, 04.04.2017

Pfarrgemeinderäte

In jeder Kirchengemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat (PGR), der von den wahlberechtigten Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt wird.

In jeder Pfarrei/Kirchengemeinde gibt es ein Pfarrgemeinderat (PGR). Dieser PGR ist ein von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei gewähltes synodales Gremium, das der Verwirklichung des Auftrags Jesu in seiner Kirche dient, z.B. durch den Aufbau einer lebendigen Pfarrei, mit vielen Orten kirchlichen Lebens, mit Gruppen und Gemeinschaften.
Damit das gelingt, beraten im PGR die für vier Jahre gewählten Vertreter*innen mit dem Pfarrer (und ggf. pastoralen Mitarbeiter /Mitarbeiterinnen) gemeinsam über alle Angelegenheiten der Pfarrei. Die Mitglieder verstehen sich als Dialogpartner, die sich gegenseitig informieren, gemeinsam beraten und gemeinsam Entscheidungen treffen, die dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei dienen. Der PGR stellt sicher, dass in der Pfarrei die Grunddienste der Pfarrei

  • die lebendige Feier des Gottesdienstes und das Gebetsleben
  • die Sorge für die Nächsten
  • die Glaubensweitergabe
  • und die Förderung der Gemeinschaft

gewährleistet sind. Darüber hinaus pflegt der PGR Kontakte zu anderen kirchlichen oder nichtkirchlichen Organisationen und sorgt für dei Vernetzung der verschiedenen Gruppen in der Pfarrei.

In Pfarreien neuen Typs kümmert sich der PGR um die Angelegenheiten, die die Kirchengemeinde als Ganze betreffen. Für die Arbeit in den Kirchorten können vom PGR Ortsausschüsse eingesetzt werden, die das kirchliche Leben an den konkreten Kirchorten gestalten. Hier ist viel Freiraum gegeben, um der jeweiligen Situation vor Ort gerecht zu werden. Wichtig ist dabei nur, dass eine Rückbindung an den PGR bestehen bleibt.

Der PGR wählt den Verwaltungsrat der Kirchengemeinde (VRK), er wählt - sofern noch keine Pfarrei neuen Typs errichtet wurde - Mitglieder in den Pastoralausschuss des Pastoralen Raums und in den Stadtbezirken Frankfurt und Wiesbaden wählen die Pfarrgemeinderäte die Mitglieder der Stadtversammlung. Daneben schlägt der PGR noch Kandidat*innen für den Vorstand der Bezirksversammlung (BV) und für die Diözesanversammlung (DV) vor.

Der PGR ist das einzige Gremium, das in Urwahl von den Gläubigen gewählt wird, denn auf dieser Ebene findet der Dialog von Amt (Pfarrer als Leiter der Pfarrei) und Mandat (Gläubige als Mitglieder der Pfarrei) statt. Dieser Dialog ist die Basis des synodalen Systems im Bistum Limburg. Alle weiteren Wahlen und Entsendungen basieren auf der direkten PGR-Wahl und entsprechend bedeutend ist die Beteiligung der Gläubigen.

Die Pfarrgemeinderäte haben einen festen Platz in der Kirche von Limburg. In der aktuellen 13. Amtsperiode von 2015-2019 engagieren sich rund 1600 Männer und Frauen ehrenamtlich als gewählte Mandatsträger / Mandatsträgerinnen in Pfarrgemeinderäten und gestalten Kirche vor Ort mit.

Die Pfarrgemeinderäte haben einen festen Platz in der Kirche von Limburg. In der aktuellen 13. Amtsperiode von 2015-2019 engagieren sich rund 1600 Männer und Frauen ehrenamtlich als gewählte Mandatsträger / Mandatträgerinnen in Pfarrgemeinderäten und rund 300 Männer und Frauen in Gemeinderäten von Katholiken anderer Muttersprache.

Bei Fragen zur Arbeit von Pfarrgemeinderäten, Ortsausschüssen und Pastoralausschüssen (bspw. zu Aufgabenverteilung, Arbeitsweise, Begleitung von Klausurtagen oder bei Konflikten) können Sie sich gerne an das Referat Pfarrgemeinderäte im Synodalamt wenden.

 

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