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LIMBURG/ FRANKFURT.-, 12.10.2018

Christliche Patientenvorsorge neu aufgelegt

Zwischen Totensorge und Organspende: Die aktualisierte Auflage ermöglicht nun die Vorsorgevollmacht auf neuen Ebenen.

Die aktualisierte Auflage der Christlichen Patientenvorsorge ist erschienen. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in Deutschland (ACK) haben diese Auflage gemeinsam herausgegeben.

Was ist neu?

Die aktualisierte 4. Auflage umfasst insgesamt vier Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Vorsorge, welche die Änderungen der Rechtslage bis zum Mai 2018 berücksichtigt. Dies betrifft die Vorsorgevollmachten, die Betreuungs- und Patientenverfügung sowie die Äußerung von Behandlungswünschen. Die Optionen der Vorsorgevollmacht wurden erweitert. Diese gilt für Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten sowie für die Totensorge, Organspende und Bestattung. Die Vorsorgevollmacht beinhaltet zudem eine Generalvollmacht für übrige Angelegenheiten, welche insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung erlaubt, auch über den Tod hinaus geltend.

Erneuerung der Formulare

Bereits ausgefüllte Patientenverfügungen bleiben rechtsgültig. Bei Neuausfüllungen wird nun das aktuelle Formular benutzt. Alte Versionen von Restexemplaren sollten daher entsorgt werden. Allgemein empfiehlt es sich, nach über fünf Jahren die Patientenvorsorge erneuern zu lassen.

Weitere Informationen: 

https://www.dbk.de/themen/christliche-patientenvorsorge/

https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/gem-texte/GT_020_Internet.pdf

 

Anna Katharina Parschan

Volontärin der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

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