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LIMBURG, 06.12.2018

Seelsorge bleibt Schwerpunkt

Der Diözesankirchensteuerrat hat den Bistumshaushalt für 2019 beschlossen. Schwerpunkt des Haushaltes bleibt die Seelsorge.

Der Haushalt des Bistums Limburg hat im Jahr 2019 ein Volumen von 302,3 Millionen Euro. Dies beschloss der Diözesankirchensteuerrat am Samstag, 1. Dezember. Das sind etwa 22,7 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (279,6 Millionen Euro). Insgesamt 230,5 Millionen Euro des Etats werden aus der Kirchensteuer finanziert.

Der Haushaltsplan 2019 wurde nach inhaltlichen Schwerpunkten, das heißt nach den Feldern kirchlichen Handelns, aufgestellt. In den Bereich „Seelsorge“, der auch die Zuweisungen an die Pfarreien im Bistum umfasst, fließen insgesamt 114,3 Millionen Euro, 54,7 Prozent der Mittelverwendung. Der Bereich „Familien und Generationen“, der auch die Mittel für die Kindertageseinrichtungen im Bistum enthält, weist einen Umfang von 24,1 Millionen Euro auf. Soziale und karitative Aufgaben sind mit 16,3 Millionen Euro enthalten, in den Bereich Bildung, Kunst und Kultur fließen 18,7 Millionen Euro. Im Bereich Weltkirche und Gemeinschaftsaufgaben besteht ein Finanzbedarf von 6,7 Millionen Euro. In Leitung und Verwaltung fließen 29,1 Millionen Euro.

Dem gegenüber steht der Bereich „Finanzen“ mit einem positiven Ergebnisbeitrag von 220,3 Millionen Euro. Dieser Bereich umfasst insbesondere das Kirchensteueraufkommen, den Bereich der Altersversorgung und Kapitalanlagen sowie die Unterhaltung des Immobilienbestandes des Bistums.

Starker Akzent für die Ökumene – Willkommenskultur verlängert

Im Blick auf den 3. Ökumenischen Kirchentag vom 12. bis 16. Mai 2021 in Frankfurt wurden die finanziellen Weichen für die anteilige Finanzierung dieses besonderen Ereignisses und die eigenen Aktivitäten im Bistum gestellt. „Wir sehen den Ökumenischen Kirchentag als einen wesentlichen Bestandteil unserer Kirchenentwicklung und wollen, dass dieses Großereignis über den Tag hinaus wirkt und Frucht in das Bistum trägt. In den Jahren 2019 bis 2021 wird das Bistum Limburg hierfür insgesamt 5,7 Millionen Euro aufwenden“, macht Generalvikar Wolfgang Rösch deutlich.

Bestandteil der Haushaltsberatungen war auch die Verlängerung des Projekts „Willkommenskultur für Flüchtlinge“ um weitere zwei Jahre bis Ende 2021, um dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung weiter gerecht zu werden. Die durch das Bistum seit dem Jahr 2013 dafür bereitgestellten Mittel belaufen sich auf insgesamt 5,8 Millionen Euro.

Bewährter Weg der Vorsorge wird fortgeführt

„Der Haushaltsplan 2019 eröffnet einerseits Raum für gezielte Investitionen in eine Profilierung der Pastoral. Andererseits halten wir an dem konsequenten Weg der finanziellen Vorsorge fest. Wir wissen, dass sich die aktuelle gute Situation nicht auf Dauer fortsetzen wird. Bei unseren heutigen Entscheidungen muss daher immer auch die Frage im Raum stehen, welche langfristigen Folgen sich daraus ergeben“, betont Sobbeck.

Im Haushaltsplan 2019 stehen 34,7 Millionen Euro zur Zukunftsvorsorge bereit. Diese werden durch geplante Dotierungen der Baustiftung (5,6 Millionen Euro), Schulstiftung (2,5 Millionen Euro) und Caritasstiftung (500.000 Euro) sowie der pfarrlichen und nichtpfarrlichen Baurücklagen (jeweils 7,5 Millionen Euro) eingesetzt. Außerdem werden Erträge aus langfristigen Finanzanlagen (11,1 Millionen Euro) dem Kapital zugeführt.

„Im Diözesankirchensteuerrat haben wir Mittel für wichtige inhaltliche Akzente genehmigt, aber auch weitere Substanzstärkungen durch Zuführungen zu Stiftungen und Rücklagen beschlossen“, macht Dr. Herbert Braun, Vorsitzender des Diözesankirchensteuerrates, deutlich.

Hintergrund: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat nimmt wichtige Aufgaben in der Vermögensverwaltung des Bistums wahr. Das synodale Gremium beschließt über die Haushaltspläne sowie die Kirchensteuerhebesätze. Er bestimmt den Wirtschaftsprüfer, legt den Prüfungsumfang fest und beschließt über die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Entlastung der Verwaltung. Er wirkt bei Fragen zu den aus Kirchensteuermitteln gespeisten Stiftungen, insbesondere der Baustiftung, der Schulstiftung und des Eine-Welt-Fonds, mit. Außerdem schlägt der Diözesankirchensteuerrat dem Bischof Personen für den Diözesanvermögensverwaltungsrat vor. Er wirkt bei der Berufung und Abberufung des Diözesanökonomen mit.

Dem Gremium gehören 18 Mitglieder, davon 13 Ehrenamtliche, an. Der Diözesankirchensteuerrat setzt sich in einem mehrstufigen Verfahren zusammen: Zehn Mitglieder werden durch den Diözesansynodalrat gewählt, fünf Vertreter der Bischöflichen Verwaltung sind kraft Amtes oder durch Berufung des Bischofs Mitglieder des Diözesankirchensteuerrates. Diese Mitglieder wählen wiederum weitere drei Personen hinzu, die besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Finanz-, Steuer- und Rechtswesens haben sollen. Der Finanzdezernent ist geschäftsführendes Mitglied des Diözesankirchensteuerrates, hat aber mit Blick auf eine konsequente Trennung zwischen Ausführung und Aufsicht kein Stimmrecht im Gremium.

Vorsitzender ist Dr. Herbert Braun (Wiesbaden), stellvertretender Vorsitzender ist Andreas Lammel (Bad Schwalbach). Die Geschäftsführung hat Finanzdezernent Gordon Sobbeck inne.

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