LIMBURG, 03.05.2019
Reliquien zur Seligsprechung
Gemeinsam mit dem Postulator des Seligsprechungsverfahrens, P. Adam Golec SAC, und dem Reliquienbeauftragten des Bistums, Professor Matthias Kloft, hat der Limburger Bischof Georg Bätzing die sterblichen Überreste von Pater Richard Henkes am Dienstag, 30. April, geborgen und begutachtet.
Steinmetze öffneten das Urnengrab auf dem Pallottiner-Friedhof im Rahmen einer liturgischen Feier. Nach der Seligsprechung am Sonntag, 15. September, werden die Überreste eine neue Ruhestätte finden. Nach der Bergung und der Begutachtung wurden die Überreste versiegelt. Bis zur Seligsprechung werden sie nun in der Reliquienkammer des Bischofshauses würdevoll verwahrt. (hm)
Pater Richard Henkes starb am 22. Februar 1945 als Gefangener im Konzentrationslager Dachau an Typhus. Bis zuletzt hatte der Pallottiner freiwillig Kranke und Sterbende gepflegt. Dieses „Opfer aus Nächstenliebe“ erkannte Papst Franziskus als Martyrium an. Henkes stammt aus Ruppach-Goldhausen im Westerwald.
Das Kirchenrecht sieht für eine Seligsprechung vor, dass Reliquien angefertigt werden. Die rechtlichen und kirchenrechtlichen Vorschriften hierfür sind streng und verlangen unter anderem die Anwesenheit eines Mediziners, um die Echtheit und den Zustand der sterblichen Überreste zu protokollieren.
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