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LIMBURG, 08.04.2020

Corona und die Auswirkungen auf die synodalen Gremien

Die Konstituierung von Diözesanversammlung und Diözesansynodalrat verschieben sich. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder der synodalen Gremien verlängert sich.

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die synodalen Gremien im Bistum Limburg. So kann sich die 14. Diözesanversammlung, die gewählte Vertretung der Katholikinnen und Katholiken in der Diözese, nicht am 9. Mai konstituieren, sondern erst am 27. Juni. Die Konstituierung des Diözesansynodalrates, der den Bischof vor seinen Entscheidungen berät, soll erst Anfang September erfolgen.

„Die Termine sind noch mit einem Fragezeichen versehen. Vor der Konstituierung der Gremien auf Ebene des Bistums müssen die Sitzungen der Bezirksgremien stattgefunden haben. Und es muss wieder möglich sein, dass die Diözesanversammlung mit mehr als 75 Personen zusammenkommt“, erklärt Dr. Wolfgang Pax, Bischofsvikar für den Synodalen Bereich. Der Schutz der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger habe oberste Priorität. Sollte die Entwicklung der Pandemie die Sitzungstermine nicht erlauben, würden die Konstituierungen in den November verschoben.

Synodale Verfasstheit gilt auch in Krisenzeit

„Für die Mitglieder der Gremien der aktuellen Amtszeit bedeutet dies, dass sich ihre Amtszeit verlängert“, so Pax. Die Synodalordnung sehe zwar eine Amtszeit von vier Jahren vor, die Gremienmitglieder verlören ihr Mandat jedoch erst, wenn sich das nachfolgende Gremium konstituiert habe. Das Grundverständnis einer gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes und der synodalen Verfasstheit der Kirche bleibe selbstverständlich auch in der Corona-Krise gültig. „Daher wird es keine Phase geben, in der synodale Gremien im Bistum nicht vorhanden oder arbeitsfähig sind“, sagt Pax. Das Diözesansynodalamt habe die Gremien auf Diözesan- und Bezirksebene über die neuen Termine und die Verlängerung ihrer Amtszeit informiert. „Die Mitglieder der Gremien sind bereit, ihr Mandat und damit ihre Verantwortung für das Bistum auch in dieser herausfordernden Zeit wahrzunehmen“, berichtet Ingeborg Schillai. Der Vorstand des 13. Diözesansynodalrats und das Präsidium der 13. Diözesanversammlung arbeiten weiter und gewährleisten, dass beide Gremien ihren Aufgaben nachkommen können.

Bezirks- und Bistumsgremien konnten bislang nicht installiert werden

Im November 2019 haben die Katholikinnen und Katholiken im Bistum Limburg die Pfarrgemeinderäte gewählt. In den meisten Pfarreien haben die Pfarrgemeinderäte ihre Arbeit bereits begonnen und die Verwaltungsräte sind überwiegend gewählt. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Versammlungsbeschränkungen haben dann jedoch die Installation der Bezirks- und Bistumsgremien verhindert. Aus den Wahlen in den Bezirksversammlungen geht die Mehrheit der Mitglieder der Diözesanversammlung hervor. Bis Mitte März konnten nur fünf von insgesamt elf Bezirks- und Stadtversammlungen ihre Mitglieder entsenden. In sechs Bezirken mussten die Sitzungen abgesagt werden.

Informationen zur Gremienarbeit in der Corona-Pandemie gibt es im Internet unter pgr.bistumlimburg.de bereit.

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