LIMBURG, 25.06.2021
Unabhängige Kommission prüft Aufarbeitung
Aktuell werden 64 Maßnahmen, die künftig sexuellen Missbrauch im Bistum Limburg verhindern sollen, umgesetzt. In der Interviewreihe „Nachgefragt“ geben wir konkrete Einblicke in die Umsetzung und berichten über die Arbeit der Verantwortlichen an einzelnen Maßnahmen. Der aktuelle Stand der Umsetzung kann jederzeit hier eingesehen werden.
Dr. Caspar Söling ist Bischöflicher Beauftragter für die Implementierung des MHG-Folgeprojektes „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ im Bistum Limburg. In „Nachgefragt Spezial“ spricht er über die Äquivalenzerklärung und die Einrichtung einer Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs.
Bischof Bätzing hat im Rahmen der Einrichtung einer Unabhängigen Kommission eine Äquivalenzerklärung angekündigt. Was hat es damit auf sich?
Im Sommer 2020 hatten die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, Herr Johannes-Wilhelm Rörig, eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der die Standards für eine unabhängige Aufarbeitung festgelegt worden waren. Zu diesem Zeitpunkt war das Bistum Limburg mit seinem Projekt „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ annähernd fertig. Die Frage war, ob die vom Bistumsprojekt geleistete Arbeit den Kriterien entspricht, die in der gemeinsamen Erklärung vereinbart wurde. Dann wäre sie als äquivalent, also als gleichwertig anerkannt worden.
Was waren die nächsten Schritte? Wie ist der aktuelle Stand dazu?
Zur Frage der Äquivalenzerklärung fand am 26.11.2020 eine Videokonferenz mit Herrn Rörig statt. Dabei machte Herr Rörig deutlich, dass das Bistum von der angestrebten Äquivalenzerklärung Abstand nehmen kann, weil im Bistum Limburg die Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs noch nicht eingerichtet sei. Stattdessen empfahl er die Gegenzeichnung der Gemeinsamen Erklärung durch den Bischof von Limburg. Damit wird eine unabhängige Kommission eingerichtet, die ihrerseits prüfen wird, ob die Aufarbeitung im Bistum Limburg entsprechend der gemeinsamen Erklärung erfolgt. Der Bischof hat die gemeinsame Erklärung am 01.02.2021 unterschrieben.
Wie weit ist die Unabhängige Kommission gediehen?
Inzwischen sind fünf der sieben Mitglieder berufen. Je zwei wurden von der Landesregierung Hessen, vom Diözesansynodalrat (DSR) und eines vom Bischof vorgeschlagen und anschließend von Bischof Bätzing berufen. Im Moment warten wir auf die Benennungen durch den Betroffenenbeirat. Die Bistümer Fulda, Limburg und Mainz werden einen gemeinsamen Betroffenenbeirat haben. Sobald sich dieser konstituiert hat, kann er zwei Vertretungen in die Unabhängige Kommission entsenden. Die konstituierende Sitzung der Unabhängigen Kommission ist für die Zeit nach den Sommerferien angesetzt. Ich hoffe, dass die Kommission dann zügig ins Arbeiten kommt, denn die Umsetzung der Ergebnisse von „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ schreitet munter voran.