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LIMBURG, 19.09.2022

Kindergrundsicherung für Chancengleichheit

Gleiche Chancen für alle Kinder, egal welches Einkommen die Eltern haben. Dazu ist die Kindergrundsicherung notwendig. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) mahnt dies an.

Eine bessere Unterstützung für Kinder in Hartz-IV-Haushalten und Familien mit niedrigen Einkommen durch eine Kindergrundsicherung fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Limburg. Aus Anlass des Weltkindertages am Dienstag, 20. September, mahnt der katholische Sozialverband eine zügige Umsetzung der Kindergrundsicherung an, wie sie die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. „Für Kinder, die von Armut betroffen sind, ist die Kindergrundsicherung notwendig, um ihnen Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen“, betont Martin Mohr, geschäftsführender Diözesansekretär der KAB Limburg. Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl hatte die KAB mit anderen Sozialverbänden die Aufnahme der Kindergrundsicherung als dringliches Vorhaben für die Legislaturperiode angemahnt.

Erhöhung um 18 Euro reicht nicht aus

„Die Belastungen von Alleinerziehenden und Familien mit Kindern durch die aktuelle Inflation, Verteuerung der Lebensmittel sowie die Preisexplosion bei den Heiz- und Energiekosten sind kaum noch zu kompensieren“, erklärt Martin Mohr, Diözesansekretär der KAB Limburg. Die Anhebung des Kindergeldes um 18 Euro aus dem Entlastungspaket III sei ein erstes Signal. „Doch die Familien brauchen jetzt eine ausreichende Erhöhung des Kindergeldes, die mindestens über dem Inflationsausgleich liegt, und die nicht erst ab Januar 2023 greift“, betont Mohr.

Vorrang des Kindeswohls ins Grundgesetz

Zum Weltkindertag weist die KAB erneut auf den hohen Wert der UN-Kinderrechte in der Verfassung hin. „Kindgerechte Lebensverhältnisse brauchen jetzt einen grundgesetzlichen Rechtsrahmen, der Förderung, Schutz und Beteiligung sowie den Kindeswohlvorrang einschließt“, fordert KAB-Diözesansekretär Martin Mohr.

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